Von Mittwoch bis Samstag gilt in der Bürkstraße einseitig absolutes Halteverbot. Foto: Pohl Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Schwertransport rollt / Ziel bleibt ein Geheimnis

Unzählige Anwohner der Bürkstraße bekommen in den kommenden vier Tagen ein Parkproblem. Denn bis einschließlich Samstag gilt in Richtung Innenstadt am rechten Fahrbahnrand absolutes Halteverbot. Der Grund ist ein Schwertransport.

VS-Schwenningen. In den kommenden Tagen rollt also ein Schwertransport durch die Bürkstraße. Sein Ziel ist jedoch sowohl unserer Zeitung also auch offenbar allen betroffenen Anwohnern unbekannt. Auf Nachfrage, was es mit dem Halteverbot zwischen Einmündung Arminstraße bis hinunter zur Gartenstraße auf sich hat, erklärte Oxana Brunner, Pressesprecherin der Stadt, lediglich: "Es wird in diesem Zeitraum ein Schwertransporter durch die Bürkstraße fahren." Was dieser liefert, wohin und durch wen, dürfe sie nicht sagen. "Es handelt sich nicht um eine städtische Maßnahme", begründet Brunner. Das Bürgeramt sei deshalb informiert, weil dort das Halteverbot beantragt wurde.

Vor derselben Ungewissheit dürften ab Mittwochmorgen auch etliche Anwohner stehen, denn nach Informationen unserer Zeitung hat es keinerlei Bürgerinformation gegeben. Fakt ist also: In der Bürkstraße fallen zwischen dem 5. und 8. Dezember, also vier Tage lang, mehr als 50 Prozent der vorhandenen Stellplätze am Straßenrand weg. Der Grund ist allerdings – außer für kurze Dauer – nicht offensichtlich. Denn wie Brunner erklärt, fahre der Schwertransport nicht vier Tage lang durch die Straße. Dies wiederum lässt nur den Schluss zu: Die genaue Ankunft des Fahrzeuges ist ungewiss, weshalb vorsichtshalber für vier Tage gesperrt wird.

Die Auswirkungen liegen doch jetzt schon auf der Hand: Die Betroffenen werden mit Unverständnis reagieren, der eine oder andere Ungeduldige womöglich die Verkehrszeichen ignorieren "weil eh nichts passiert" und letztlich wird eine nicht-städtische Aktion genau dieser vonseiten der Bevölkerung auf die Füße fallen. Und Schuld soll der Datenschutz sein, der die Bekanntgabe einer öffentlichkeitswirksamen Aktion angeblich nicht zulasse.