Die Einbrecher sind mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Foto: © denissimonov – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: Amtsgericht verurteilt zwei Einbrecher zu Bewährungsstrafen / Hohen Sachschaden verursacht

Sechs Einbrüche, 115 000 Euro Beute und 54  000 Euro Sachschaden: Eine Einbrecherbande hatte in der Region ganze Arbeit geleistet. Nun sind zwei Mitglieder vom Amtsgericht in Villingen zur Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Schwarzwald-Baar-Kreis. Man kann nicht gerade sagen, dass die Angeklagten zimperlich vorgegangen sind, um an Geld zu kommen. Denn bei ihren Einbrüchen, die in Villingen, Bad Dürrheim, St. Georgen und Furtwangen verübt wurden, nahmen sie keine Rücksicht auf Verluste. Ein 41-jähriger arbeitsloser Maschinentechniker sowie ein 34-jähriger Maurer, der als Barkeeper jobbt, mussten sich für sechs Einbrüche insbesondere als Helfer verantworten – es wirkten jeweils noch weitere Täter mit. Beide gestanden die Taten und bedauerten sie.

Im Februar 2016 war zunächst ein Autohaus in der Karlsruher Straße in Villingen im Visier. Dabei wurde ein Geldschrank aufgeflext und 2000 Euro erbeutet – die anschließend im daneben liegenden Bordell an weitere Mitstreiter verteilt wurden. Der Sachschaden: 4000 Euro. Einen Monat später stand der schließlich fetteste Clou in einem Elektrofachmarkt in Bad Dürrheim an. Ein Mitarbeiter hatte im Vorfeld den Standort des dortigen Tresors ausgekundschaftet und die wertvollen Informationen an die Mittäter weitergeleitet. Diese kletterten im März 2016 schließlich die Fassade des Gebäudes hoch und schlugen eine Terrassentür ein. Anschließend knackten sie den Verwahrungsort des Tresorschlüssels und konnten so 85 000 Euro mitgehen lassen. Der Schaden betrug 11 000 Euro.

Mit einem nachgemachten Schlüssel gelangen die Einbrecher im Februar 2017 in einen Lebensmittelmarkt in der Allmendstraße in Furtwangen . Da sie im Vorfeld die Infrarotsensoren der Alarmanlage abgeklebt hatten, konnten sie ungestört den Tresor aufflexen. Aus diesem nahmen sie insgesamt 28 000 Euro mit, der Sachschaden betrug knapp 4000 Euro.

Ohne Beute mussten die Einbrecher abrücken, nachdem sie im Mai 2017 ins Hallenbad in Villingen eingedrungen waren. Insgesamt vier Türen hebelten sie dabei auf – doch Geld fanden sie nirgends vor, sodass sie lediglich einen Sachschaden in Höhe von 4000 Euro hinterließen.

Mit brachialer Gewalt wollte man im August 2017 einen Geldautomaten knacken, der in einem Lebensmittelmarkt im Gewerbegebiet in Bad Dürrheim stand. Denn: Mithilfe eines Autos hätte dieser aus dem Gebäude gerissen werden sollen. Laut Anklage wollten die Täter dafür aber – verständlicherweise – nicht ihre eigenen Autos benutzen. Das Tatfahrzeug beschafften sich die Täter in einer Autolackiererei in der Industriestraße in St. Georgen , in der sie 6000 Euro Schaden hinterließen und dabei einen VW-Kombi mitnahmen. An diesem befestigten sie schließlich ein Stahlseil, mit dem sie den Geldautomaten aus dem Gebäude reißen wollten, nachdem sie eine Eingangtüre aufgebrochen hatten. Der Versuch schlug jedoch auch hier fehl – statt Beute gab es lediglich Sachschaden in Höhe von 25 000 Euro zu beklagen.

Für den besonders schweren Diebstahl erhielt der 41-Jährige eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monate, sein 34-jähriger Kompagnon erhielt ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. Beide müssen zudem 2000 Euro an die Tafel beziehungsweise die Wärmestube zahlen.

Eigentlich hätten am Donnerstag vier Männer auf der Anklagebank Platz nehmen müssen – doch einer der mutmaßlichen Täter fehlte unentschuldigt, weswegen vom Vorsitzenden Richter Christian Bäumler ein Haftbefehl ausgestellt wurde. Weitere Beschuldigte müssen sich in abgetrennten Verfahren für die Taten verantworten.