Stadtwerke-Chef Ulrich Köngeter muss wegen der Abrechnung von Minijobs erneut vor den Kadi. Foto: Kienzler

Stadtwerke-Chef Köngeter muss wegen Minijobs noch einmal vor Gericht.

Villingen-Schwenningen - Ende März erzielte Stadtwerkechef Ulrich Köngeter in zweiter Instanz vor dem Landgericht Konstanz einen Freispruch vom Vorwurf des Sozialbetrugs. Nach einer von der Staatsanwaltschaft Konstanz beantragten Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe ist dieses Urteil jetzt aufgehoben worden.

Die Richter des dritten Strafsenats stellten rechtliche Mängel fest und verwiesen das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Konstanz zurück.

Wie berichtet, waren die beiden Geschäftsführer der damaligen Parkhaus- und Bädergesellschaft, Ulrich Köngeter und Maximilian Mast, im April vorigen Jahres vom Schöffengericht Villingen zu 10 800 und 5850 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Das Gericht hatte es für erwiesen gehalten, dass sie den Sozialversicherungsträgern zwischen 2006 und 2009 durch die unrechtmäßige Handhabung von 400-Euro- Beschäftigungsverhältnissen rund 13 960 Euro vorenthalten haben. Durch die Führung von Arbeitszeitkonten, die die Arbeitsstunden der "geringfügig Beschäftigten" auf das ganze Jahr verteilten, sei die Anmeldung der Arbeitnehmer vom Mai 2006 bis Dezember 2008 und im ersten Halbjahr 2009 umgangen worden.

Die Berufungskammer am Landgericht gelangte aber zu einem Freispruch, den sie mit einer Gesetzesänderung ab Januar 2009 begründete. Ab diesem Zeitpunkt sei die Verteilung von Arbeitsstunden auf das gesamte Jahr rechtmäßig gewesen. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht die neue Regelung auch rückwirkend für die vor 2009 liegenden Fälle, da es einen Tatzusammenhang zugrundelegte.

Dies erklärten die Richter des Oberlandesgerichts unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen für nicht rechtens. Auch bei den ab Januar 2009 liegenden Fällen habe sich das Gericht nicht ausreichend mit der Frage des Eintritts der Versicherungspflicht bei Überschreiten der monatlichen 400-Euro-Grenze auseinandergesetzt, rügten die Karlsruher Richter.

Wann die nun dritte öffentliche Verhandlung vor dem Landgericht stattfinden wird, ist noch nicht bekannt.