Kripo und Staatsanwaltschaft haben keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass OB-Kandidat Jürgen Roth tatsächlich Kontakte zur Mafia pflegte. Foto: Marc Eich

Keine Anhaltspunkte für Mafia-Kontakte des OB-Kandidaten. Ermittlungen wegen übler Nachrede. Mit Videoumfrage

Villingen-Schwenningen - Die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Konstanz haben ergeben, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass Jürgen Roth, Bürgermeister von Tuningen und Kandidat der OB-Wahl in Villingen-Schwenningen, Kontakte zur Mafia pflegt. Stattdessen wird nun wegen des Anfangsverdachts der üblen Nachrede ermittelt. Dies hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag in einer Pressemitteilung erklärt.

In Rede steht nach Angaben der Ermittlungsbehörde üble Nachrede. Dabei geht es laut Staatsanwaltschaft um Äußerungen gegenüber einem Journalisten, Roth habe als Tuninger Bürgermeister Bestechungsgeld angenommen und sich gegen Zahlung von 5000 Euro für die Aufhebung eines vom Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises angeordneten Baustopps auf dem Grundstück eines Tuninger Bürgers verwandt, dem die Staatsanwaltschaft Konstanz zahlreiche Straftaten mit Mafiabezug zur Last legt. Nach den Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sei diese Behauptung objektiv falsch. Es besteht aus ihrer Sicht deshalb der Anfangsverdacht einer üblen Nachrede.

Die Vorwürfe überschatten auch den Wahlkampf der aktuellen Oberbürgermeister-Wahl in Villingen-Schwenningen. Das denken die Bürger über den ruppigen Wahlkampf:

"Ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren"

In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, dass die Gemeinde Tuningen über keine eigene Baurechtszuständigkeit verfügt. Untere Baurechtsbehörde sei der Landkreis Schwarzwald-Baar, der allein Baugenehmigungen erteilt und über Befreiungen oder Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheiden würde. "Die Auswertung der Akten des Tuninger Bauvorhabens dokumentiert ein ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren, in dessen Verlauf sich Bürgermeister Roth als Sachwalter der Gemeinde - entgegen der getätigten Behauptung - nicht für den Bauherrn verwendet sondern vielmehr seines Erachtens vorliegende Verstöße moniert und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben angemahnt hat", heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft.

So habe Jürgen Roth sich an den Landkreis gewandt und effektive Kontrollen gefordert, um die Einhaltung der bauplanungsrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Im September 2010 habe er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bauvorhaben seines Erachtens gegen Festsetzungen des Bebauungsplans verstoße und deshalb unzulässig sei. Im Weiteren verhängte das Baurechtsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises einen Baustopp, der erst aufgehoben wurde, als nach Vorlage geänderter Pläne aus Sicht des Landkreises ein rechtmäßiger Zustand hergestellt war. Die Aktenlage wird laut Staatsanwaltschaft durch Zeugenaussagen bestätigt.

Sollte sich der Verdacht der üblen Nachrede erhärten, könnte das harte Konsequenzen haben: Laut Rechtsprechung stehen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe darauf, in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache zu behaupten oder zu verbreiten, die denselben "verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist". Wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen worden ist, könnte das sogar mit einer bis zu zweijährigen Freiheits- oder einer Geldstrafe geahndet werden.