Am Donnerstag ließ die Sindelfingerin in der Verwaltungsrechtssache einen Schömberger Rechtsanwalt den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht in Freiburg stellen. (Archivfoto) Foto: Archiv

Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen. Dauerkandidatin hält an Wahlanfechtung gegen Land Baden-Württemberg fest.

Villingen-Schwenningen - Der Rechtsstreit zwischen der Kandidatin bei der OB-Wahl Fridi Miller und dem Oberzentrum ist noch nicht abgeschlossen: Fridi Miller geht in Berufung.

Am Donnerstag ließ die Sindelfingerin in der Verwaltungsrechtssache einen Schömberger Rechtsanwalt den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht in Freiburg stellen. An ihrer Wahlanfechtung gegen das Land Baden-Württemberg hält die streitbare Politikerin damit wie angekündigt weiter fest. Villingen-Schwenningens OB Jürgen Roth behält damit vorerst den Status eines Amtsverwesers – er darf als solcher zwar überall mitreden, organisieren und leiten, ein Stimmrecht im Gemeinderat aber hat er nicht. Ihren Antrag an das Verwaltungsgericht Freiburg, welches die Klage Millers abgewiesen hatte, hat Friedhild Miller damit fristgerecht gestellt. Wird ihm stattgegeben, wäre der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die nächste Adresse für den langwierigen Rechtsstreit.