Dass die Rechtsaufsichtsbeschwerde dreier Fraktionen ihn nicht kalt ließ, zeigte OB Jürgen Roth am Mittwoch. Foto: Eich

Rechtsaufsichtsbeschwerde nach Straßensanierung erneut Thema. Regierungspräsidium als Schiedsrichter.

Villingen-Schwenningen - Der Zankapfel des Spätjahres 2019 wurde am Mittwoch auch einer der jüngsten Gemeinderatssitzung: Die Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium nach der Eilentscheidung in der Straßensanierung durch Oberbürgermeister Jürgen Roth.

Drei Fraktionen haben das Regierungspräsidium gebeten, sich einzuschalten, weil der OB eigenmächtig gehandelt und seine Kompetenz überschritten habe: FDP, Grüne und SPD - sehr zum Entsetzen vieler Bürger, die das konsequente Vorgehen Roths gegen die Holperpisten in VS mehrheitlich gelobt hatten.

Entsetzt zeigte sich nun auch Klaus Martin von der CDU. Nun herrsche in VS endlich eine Aufbruchstimmung, auch dank eines OBs "zum Anfassen", der bürgernah handele. Aber er befürchte, "dass wir wieder auf dem besten Weg sind, landesweit aufzufallen durch Negativschlagzeilen". Sich damit auseinanderzusetzen, den OB wegen eines Verstoßes gegen den Rechtsstaat überführen zu wollen, sei ein Novum "in diesem Gemeinderat". Es gehe dabei offenbar nicht alleine um die Sache sondern "vielleicht auch um die Person" – das belege schon das Vorgehen der drei Fraktionen, die Unterschriftensammlung und das Herantragen dieser Sache an die Presse.

Regierungspräsidium als Schiedsrichter

Die Vorgehensweise Jürgen Roths billigt Klaus Martin - die Überschreitung des vom Gemeinderat genehmigten Betrags in einem von zwei Fällen um 4709 Euro sei mit 1,5 Prozent marginal, ein großer Teil der Aufwendungen sei schließlich zudem intern verrechnet worden. Im zweiten Fall sei die Vorgehensweise in Ordnung. Den Projektbeschluss per Eilentscheid zu treffen, hält Martin für vertretbar - bleibe also die Tatsache, dass Roth vergessen habe, den Gemeinderat über die Eilentscheidung in der nächsten Sitzung zu informieren. "Ein ganz schlimmes Vergehen", so Martin voller Ironie. Der Bürger, so der CDU-Fraktionssprecher an die Adresse der drei Fraktionen, diesmal ohne jede Ironie, habe ein feines Gespür "für die wahre Intension Ihres Handelns".

Joachim von Mirbach (Grüne) machte es kurz: "Wir äußern uns zu diesem Sachverhalt nicht, solange keine Stellungnahme aus Freiburg vorliegt." Ulrike Heggen von den Freien Wählern hingegen hatte eine längere Stellungnahme vorbereitet, deren Ausgangslage der Unmut der Bürger über die desolaten Straßen war und das "pragmatische Vorgehen" mit der Sanierung im Dünnschichtverfahren mit Kaltasphalt. In ihren Augen hätte das Einholen einer Auskunft beim Regierungspräsidium gereicht - alles andere sei unnötig gewesen.

Für Edgar Schurr (SPD) aber war es nicht die Sinnhaftigkeit der Straßensanierung, über die in diesem Zusammenhang zu sprechen ist, sondern um das Verfahren im Gemeinderat. "Wir wurden in der Eilentscheidung nicht unterrichtet und das ist ein Formfehler." Hätte sich Roth einfach entschuldigt, wäre die Sache vermutlich erledigt gewesen. So aber komme nun das Regierungspräsidium als Schiedsrichter ins Spiel - "und damit ist die Sache gegessen". Auch er bekomme "auf die Finger geklopft", wenn er einen Fehler mache. Den "Hype" um diese Sache verstehe er daher nicht.

Handeln sei keine "persönliche Sache"

Frank Bonath, der sich in den vergangenen Wochen viel Kritik über seinen Vorstoß anhören musste, skizzierte noch einmal den Fall und versicherte, dass sein Handeln keine "persönliche Sache" sei. Als Gemeinderat habe das Gremium die Pflicht, bei unbefriedigenden Antworten, wie Roth sie gegeben habe, "nachzufragen". Der Projektbeschluss müsse im Gemeinderat gefasst werden, auf Basis einer entsprechenden Vorlage. "Da hätte es auch eine Mehrheit dafür gegeben, da bin ich mir sicher", so Bonath – in diesem Fall aber seien die Spielregeln schlichtweg nicht eingehalten worden.

Nach Spielregeln ganz anderer Art fragte Bernd Lohmiller (SPD): Der Beschlussvorschlag unter diesem Tagesordnungspunkt nämlich lautete, das Gremium nehme die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Was aber bedeute eine solche Beschlussfassung in einem derzeit schwebenden Verfahren?

Wie tief die jetzt ins Spiel gebrachte Rechtsaufsichtsbeschwerde den Oberbürgermeister doch traf, ließ er in einer sehr persönlichen Einlassung erahnen: "Mich in den Verbrecherstatus zu bringen, ist schon eine gekonnte Art", so Roth an die Adresse Bonaths, auch mit Blick auf die Zusammenarbeit im Gremium. Rückhalt erfuhr der OB im Anschluss in gewisser Weise durch die Beschlussfassung: 22 Stadträte befürworteten die zustimmende Kenntnisnahme, neben drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.