Abfall: Amt verschickt Gebührenbescheide für Gewerbebetriebe und Haushalte

Schwarzwald-Baar-Kreis. Ab dem 15. Februar werden vom Amt für Abfallwirtschaft die Abfallgebührenbescheide 2019 für Gewerbebetriebe und Hausverwaltungen verschickt.

Bis Ende Februar müssten allen Haushalten und Betrieben die Bescheide vorliegen. Wer eigene Müllgefäße besitzt, erhält mit dem Bescheid auch seine neuen Gebührenmarken, die umgehend auf den Deckel der entsprechenden Gefäße geklebt werden müssen.

Die alten Marken müssen im gleichen Zuge entfernt werden. Die seit 2017 versandten Marken für die Altpapierbehälter sind Dauermarken ohne Jahreszahl, diese werden nicht durch neue ersetzt.

Ähnlich wie bei einem Kontoauszug ersetzt der nachfolgende Bescheid den Vorangehenden; es sind also stets nur die Gebühren des neuesten Bescheides zu bezahlen. Bei Fragen steht das Amt für Abfallwirtschaft unter der Servicenummer 07721/91 3 7 55 5 zur Verfügung.

Anfragen zu den Abfallgebührenbescheiden können auch schriftlich per E-Mail an abfall@Lrasbk.de übermittelt werden.