Ein 22-Jähriger, der hinten saß und wohl nicht angeschnallt war, wurde mitsamt der Rückbank aus dem Wagen geschleudert. Foto: Marc Eich

Tödlicher Unfall mit 19-Jährigem wirft Frage auf. Polizei würde Begrenzung der Fahrzeugleistung begrüßen.

Villingen-Schwenningen - Nach dem tödlichen Unfall, den ein 19-Jähriger mit einem Sportwagen verursacht hat, sitzt der Schock tief. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Bei Motorrädern wird die Fahrzeugleistung für Führerschein-Neulinge heruntergeschraubt - sollte das auch bei Autos gelten?

Blick zurück auf den Unfallabend: Es ist Samstag. Drei junge Männer sind mit einem hochmotorisierten Auto auf der Landstraße zwischen Herzogenweiler und Vöhrenbach unterwegs. Am Steuer sitzt ein 19-Jähriger. Er fährt zu schnell. Deshalb kommt es zu dem Desaster: Der Sportwagen gerät erst ins Bankett, dann überschlägt er sich mehrfach. Ein 22-Jähriger, der hinten sitzt und wohl nicht angeschnallt ist, wird mitsamt der Rückbank aus dem Wagen geschleudert. Der Mitfahrer stirbt noch an der Unfallstelle. Fahrer und Beifahrer werden nur leicht verletzt.

Polizei würde Begrenzung der Fahrzeugleistung begrüßen

Solche Unfälle sind - zum Glück - Ausnahmen. Das berichtet Dieter Popp, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Tuttlingen. Der Großteil der jungen Fahrer halte sich an die Verkehrsregeln. Da es dennoch immer wieder Ausreißer gebe, meint Popp aber: Die Polizei würde eine Drosselungs-Regelung, ähnlich der beim Motorradführerschein, begrüßen. Die Abstufungen beim Motorradführerschein hätten sich schließlich bewährt. Bei jungen Menschen sei der Charakter noch nicht gefestigt - wenn dann bei der Fahrt in einem "PS-Monster" auch noch Freunde mit drin säßen, könne es durchaus zu solch schlimmen Unfällen kommen. Ein Sportwagen reagiere schließlich ganz anders, als etwa ein Auto mit 50 PS.

Wie steht der Verkehrsclub ADAC (Allgemeiner Deutsche Automobil-Club) einer möglichen Regelung zur Drosselung von Fahranfänger-Autos gegenüber? "Dazu haben wir bislang keinen Standpunkt", erklärt Stefan Braunschweig, Pressesprecher vom Regionalclub Württemberg. Der Verband empfehle lediglich, dass die Autos von Fahranfängern mit den notwendigen Features (beispielsweise mit einem Antiblockiersystem) ausgestattet werden. Zudem rate der ADAC Mietwagen-Anbietern, keine PS-starken Autos an Fahrer unter 23 Jahren abzugeben. Diesen Rat gibt der ADAC auch mit Blick auf den tödlichen Unfall vom März 2019, bei dem sich ein junger Mann einen Jaguar gemietet hatte und durch die Straßen Stuttgarts gerast war.

Verkehrsexperte und Unfallforscher Siegfried Brockmann glaubt nicht an eine Übertragung des Führerscheinmodells von Motorrädern auf das von Autos. "Das bringt nichts, oder vergleichbar wenig", meint der Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Er stellt gleichzeitg klar: "Eine vernünftige Forschung dazu gibt es nicht." Schlimme Unfälle spielten sich häufig auf Bundes- oder Landstraßen ab und dort gehe es um Geschwindigkeiten, die auch mit jedem Kleinwagen erreicht werden könnten, erläutert der Experte. Und bei der Drosselung von Motorrädern gehe es nicht im Wesentlichen darum, weniger Endgeschwindigkeit zu erreichen, sondern darum, die Beschleunigung der Maschinen zu verringern.

Bei modernen Fahrzeugen kann Schlüssel entsprechend programmiert werden

Innovative Möglichkeiten, die Geschwindigkeit eines Autos zu begrenzen, gibt es bei modernen Fahrzeugen bereits: So kann beispielsweise ein Autoschlüssel mit einem Nutzerprofil inklusive Höchstgeschwindigkeit programmiert werden.

Für Motorräder gelten derzeit drei verschiedene Erlaubnisklassen: In der Klasse A 1 dürfen Leichtkrafträder mit 15 PS gefahren werden. Die Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. In der Klasse A2 dürfen 48 PS-Maschinen gefahren werden. Die Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. In der Klasse A gelten keine Beschränkungen mehr. Die Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein, um von Klasse A2 in A aufzusteigen. Motorradfahrer, die direkt die Klasse A erhalten möchten, müssen mindestens 24 Jahre alt sein.