Der Angeklagte soll eine 54-jährige Frau am Geldautomaten überfallen haben. (Symbolfoto) Foto: dpa

33-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten: 54-jährige Frau am Geldautomaten in Sparkasse überfallen.

Villingen-Schwenningen - Schweren Raub und gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz einem 33-jährigen Mann aus Villingen vor. Im Oktober überfiel er am frühen Morgen eine 54-jährige Frau im Geldautomaten-Raum einer Sparkassenfiliale in der Karlsruher Straße.

Bewaffnet war er mit einem rund einen Kilogramm schweren Stein, den ihm die beherzte Frau allerdings aus der Hand schlagen konnte. Daraufhin biss der Angreifer sie in den Arm und versetzte ihr einen heftigen Faustschlag in Gesicht, um an ihre Handtasche zu gelangen. Schließlich floh er mit der Tasche, in der sich Papiere, Bank- und Versicherungskarten und ein Handy befanden. Draußen warf er die Tasche weg, das Handy blieb jedoch verschwunden.

Vor Gericht behauptete der aus dem Irak stammende Angeklagte gestern, er wisse nicht mehr, warum er das gemacht habe. Das alles sei nach einer Nacht voller Alkohol gewesen: "Ich war nicht bei mir."

Nachdem die Frau gestern im Zeugenstand den Vorfall geschildert hatte, wollte sich der Angeklagte bei ihr entschuldigen. Die 54-Jährige hielt davon nichts. Ihr steckt der Schreck immer noch in den Knochen.

Zuvor hatte der vor 13 Jahren aus dem Irak geflohene Angeklagte berichtet, seine gesamte Familie sei im Irakkrieg durch ein Bombenattentat ums Leben gekommen. Er habe danach viele Jahre in Frankreich und Spanien gelebt, wo er sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser gehalten habe. Erst im vorigen Jahr sei er über Karlsruhe nach Villingen gekommen, wo er niemanden kannte. Warum er Spanien verlassen hat, erfuhr man nicht. Dort wurde ihm angeblich eine Alkohol- Entzugstherapie finanziert. In Villingen habe er einen Rückfall erlitten. Deshalb sei er illegal in die Schweiz eingereist. Ein mehrwöchiger Aufenthalt in Basel und Luzern, wo er angeblich Landsleute fand und weniger trank, wurde durch seine Abschiebung nach Deutschland abrupt beendet.

Einige Wochen vor dem jetzt verhandelten Raubüberfall randalierte er mit knapp drei Promille alkoholisiert in einer Gaststätte im Stadtgebiet, was ihm einen zweitätigen Aufenthalt in der Psychiatrie bescherte. Drei Mal wurde er im vorigen Jahr wegen Diebstahls verurteilt. Denn wenn er kein Geld mehr für Alkohol hatte, stahl er Kosmetika und Zigaretten, die er verkaufte. Momentan steht er wegen einer vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen verhängten Haftstrafe von acht Monaten unter Bewährung.

Ob er für den Raubüberfall strafrechtlich voll zur Verantwortung zu ziehen ist, soll ein psychiatrischer Sachverständiger beurteilen.

Das Urteil soll heute verkündet werden.