Schulbegleitung: Steigender Bedarf mit Anspruch auf Inklusion / Ringen um jeden Einzelfall

Schwarzwald-Baar-Kreis (ewk). Über steigenden Bedarf an Schulbegleitung informierte die Verwaltung im Jugendhilfeausschuss des Kreistages. Mit der Sensibilisierung für seelische Behinderungen, insbesondere von autistischen Krankheitsbildern und des Anspruches auf "Inklusion", Anspruch auf Teilnahme betroffener Kinder und Jugendlichen am Unterricht in Regelschulen, muss das Kreisjugendamt zunehmend Schulbegleitungen einrichten. Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche in Frage, die wesentlich seelisch behindert sind, oder von seelischer Behinderung bedroht sind und aufgrund ihrer Behinderung ein Teilhabeproblem haben sowie eine ihrer Begabung entsprechende allgemeine Schule besuchen. Neben Autisten erhalten im Einzelfall auch Kinder und Jugendliche mit ADHS–Diagnose Schulbegleitung. Die Fallzahlen und damit die Kosten für die Schulbegleiter sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen.

Bewegten sich die Fallzahlen von 2013 bis 2015 zwischen 16 und 18 Begleitungen, fielen in 201 622 Schulbegleitungen mit Gesamtkosten von 495 538,21 Euro an. Über den Einsatz eines Schulbegleiters entscheidet eine Hilfekonferenz auf der Basis entsprechender Unterlagen. Neben den Eltern, der sozialpädagogischen Fachkraft des Kreisjugendamtes und der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche nehmen auch Vertreter des Staatlichen Schulamtes daran teil. Anfänglich erfolgte die Schulbegleitung durch Honorarkräfte, die von Jugendamt oder auf Vermittlung von Schulen eingesetzt wurden. Inzwischen wurde ein qualifiziertes Konzept für Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit autistischem Erscheinungsbild entwickelt. Noch nicht ganz abgeschlossen ist die Diskussion um Abgrenzung von schulischem Auftrag und Jugendhilfe und möglichen Kostenansprüchen gegen das Land.

Erste Entscheidungen weisen laut Information der Verwaltung darauf hin, dass die Jugendhilfe in den Bereichen "die Schulbildung begleitende Maßnahmen" wie Unterstützung im Bereich Kommunikation, soziale Interaktion, Impulskontrolle und Assistenzdiensten wie Hilfestellung bei der Organisation des Unterrichtsmaterials und Pausenbegleitung, die nicht pädagogischer Natur sind, in den Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe fallen. 2016 erhielt der Landkreis für diesen Aufgabenbereich der Jugendhilfe 21 073 Euro aus FAG-Mitteln. Aktuell werden Schulbegleitungen über bei den freien Jugendhilfeträgern angestellte Fachkräfte geleistet.

Das führte zu einer Erhöhung der Stundenvergütungen, aber auch zur Verbesserung der Qualität der Schulbegleitung und zu einer Steuerung der Hilfen sowie zur Reduzierung der Stundenumfänge.

Letzteres liegt schließlich auch im Interesse des Kindeswohls und des Anspruchs auf Inklusion. Eine Auswertung der neuen Konzeption Schulbegleitung unter Beteiligung der Schulverwaltung Villingen-Schwenningen, von Trägern der freien Jugendhilfe und des Staatlichen Schulamtes Donaueschingen hat ergeben, "dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und es im Wesentlichen keine Änderungsbedarfe gibt". Allerdings wird auch festgestellt, dass insbesondere die Regellaufzeit von zwei Jahren Schulbegleitung nicht eingehalten werden kann. Das war "ein heres Ziel" räumt Kreisjugendamtsleiterin Silke Zube ein. Gleichwohl bleibt das gemeinsame Ziel "eine im Interesse des Kindes geeignete Verselbstständigung", heißt es in der Sitzungsvorlage.

Von Seiten des Schulamtes wurde festgestellt, dass man sich in den Schulen mit Autismus nicht gut auskenne und die Erwartungen vor Ort seien oft anders als die des Jugendamtes.

Hier gelte es zusammen zu kommen und zu verstehen, dass Dauerbegleitungen nicht finanzierbar seien. Ziel bleibe die Begrenzung der Begleitung aber auch "um jeden Einzelfall zu ringen".