Dauerkandidatin Fridi Miller Foto: Eich

Verwaltungsgericht verhandelt am Freitag über Prozessfähigkeit der streitbaren Kandidatin.

Villingen-Schwenningen - Jürgen Roth ist zwar schon Oberbürgermeister, gleichzeitig aber auch Amtsverweser. Der angestaubte Begriff heißt unter dem Strich nichts anderes als: Jürgen Roth darf zwar überall mitreden, organisieren und leiten, ein Stimmrecht im Gemeinderat aber hat er als Amtsverweser nicht.

Verhindert hat Roths normale Amtseinführung als Oberbürgermeister die streitbare Dauerkandidatin Fridi Miller. Sie hatte sich, wie in anderen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg auch, selbst um den Posten beworben, war weit unterlegen und focht die Wahl an – Roth konnte deshalb nur als Amtsverweser bestellt werden. Von langer Dauer aber soll dieser Zustand nicht sein, denn schon am kommenden Freitag könnte sich die Lage ändern. Dann verhandelt das Verwaltungsgericht Freiburg über die Prozessfähigkeit von Fridi Miller.

Die Stadt Freiburg teilt dieses Schicksal mit Villingen-Schwenningen, ist aber schon ein paar Schritte weiter: Das Verwaltungsgericht Freiburg kam wie andere Gerichte im Land ebenfalls bereits zu dem Urteil, dass Fridi Miller nicht prozessfähig sei, weshalb ihre Wahlanfechtung nichtig wäre. Damit wäre für den gewählten Freiburger OB Martin Horn der Weg eigentlich frei gewesen, seinen Amtsverweser-Status abzulegen.

Doch die Sindelfingerin hatte diesen Ausgang vermutlich bereits befürchtet und war gewappnet: Sie ließ sich in dem Verfahren über ihre Prozessfähigkeit von einem Rechtsanwalt vertreten – nahtlos konnte Fidi Miller damit erneut Rechtsmittel einlegen und vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ziehen. Um dort in Berufung zu gehen, benötigt man anwaltlichen Beistand, erläuterte Richter Klaus Döll vom Verwaltungsgericht Freiburg auf Anfrage unserer Zeitung. Sollte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Millers Berufung im Fall Freiburg zulassen, würde eine Berufungsentscheidung gefällt, gegen die Miller dann erneut Rechtsmittel einlegen könnte. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Drücker – nach dessen Entscheidung aber wäre das Ende der Fahnenstange und damit von Fridi Millers möglichem Klageweg erreicht.

Ob es so weit auch im Fall von Villingen-Schwenningen kommt, ist noch nicht klar. Zumindest habe Miller, so Döll auf Anfrage, im Gegensatz zum Freiburger Fall bislang noch nicht angekündigt, am Freitag durch einen Rechtsanwalt beraten zu werden – einen solchen könnte die Sindelfingerin jedoch auch noch nach der Verhandlung konsultieren.

VS dürfte im übrigen eine der letzten Städte sein, in welcher Miller kandidiert hat.

Am 8. Januar ließ sie auf ihrer Facebookseite verbreiten, sie trete nach nunmehr 111 Kandidaturen nun zu keiner Bürgermeisterwahl mehr an. Stattdessen wolle sie nun mit ihrer Fridi-Partei bei der Europawahl sowie Gemeinde- und Kreistagswahlen antreten.