Die Türen und Fenster sind zertreten. Jetzt steht die großraumige Wohnung leer, die man eigentlich vermieten wollte. Die entgangenen Mieteinnahmen und die Kosten für die Sanierung summieren sich. Foto: © Animaflora PicsStock – adobe.stock.com

Abgetretene Wasseranschlüsse. Das Haus überflutet. Zuletzt bedroht und Munitionsfund.

Villingen-Schwenningen - Eine Familie aus Schwenningen ist am Boden. Nur 70.000 Euro geschätzter Schaden sind übrig geblieben. Mietnomaden haben die Wohnung komplett verwüstet und zerstört. Überwiegt der finanzielle Schaden oder die psychische Belastung? Die taffe Tochter der geschädigten Familie schildert Einzelheiten.

 

Sei es das verweste Brathähnchen auf dem Dachboden, die Bedrohung durch die Mietnomaden im Zuge der Kündigung oder der Munitionsfund bei der anschließenden Aufräum-Aktion, es ist schwer zu begreifen, wie die Vermieter-Familie die Tyrannei durch diese Mietnomaden überstehen konnte – auch psychisch.

Als es endlich "geschafft" war, der Tag der Räumung stand vor der Tür, offenbarte sich das Ausmaß. Zwei Polizeibeamte waren gekommen, um die Räumung zu begleiten. Als der zuständige Gerichtsvollzieher erfuhr, mit wem er es bei der Zwangsräumung zu tun hatte, sagte dieser: "Da gehe ich nur mit Unterstützung der Polizei rein", erinnert sich die Tochter.

Die Wasserhähne laufen, die Abflüsse sind mit Katzenstreu verstopft. Am Tag der Räumung dringt das Wasser vom zweiten Stock bis in den Keller vor. Die Mietnomaden-Familie, die hier gehaust hat, hat mutwillig das Eigentum der Familie Schmidt zerstört. Von möglichen pfändbaren Gegenständen keine Spur. Mit Kenntnisnahme der drohenden Räumung habe die Mietnomaden-Famile die gesamte Einrichtung – einschließlich möglicher Wertgegenstände – mit einem Lastwagen abtransportiert.

Großzügig habe man sein wollen, berichtet die Tochter, der Familie mit Kindern eine bezahlbare Wohnmöglichkeit einräumen. Jetzt steht ihr Vater, der zudem noch körperlich eingeschränkt ist, ohne die Wohnung da – diese hätte dem behinderten Mann als Altersvorsorge dienen sollen.

Beim Einzug der Familie hätten beide Elternteile gearbeitet. Dann hörte erst sie auf zu arbeiten, kurz darauf er. Fehlende Mietzahlungen wären noch das kleinste Übel gewesen. Egal ob Wasser, Abwasser, Strom oder Heizung, der Hahn lief, und auch hier sitzt die Familie auf Unkosten, die bei den Mietern nicht zu holen sind. Die Hinweise auf systematischen, langjährigen Betrug durch die Nomaden-Familie mehren sich. Inkasso-Schreiben, die an die Kinder der Mietpreller gerichtet waren, gingen ein. Offenbar muss der Vater in Namen der Kinder Wertgegenstände erworben haben. Die Kinder seien zum damaligen Zeitpunkt neun und elf Jahre alt gewesen.

So trickst der Vater – auch mit dem Jobcenter

Mit einem vorhanden Job sei der Mieter in das Mietverhältnis gestartet. Nach einer bestimmten Zeit der Arbeitslosigkeit habe der Vater wieder einen Job angenommen. Waren es zwei oder fünf Tage, so genau erinnert sich die geschädigte Vermieterin nicht mehr, nach kurzer Zeit hätte der Mieter den neuen Job aber schon wieder weg gehabt. War die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nur ein Vorwand, um den Status beim Jobcenter "zurück auf Null" zu setzen? Die Vermutung der Vermieterin: Beim Jobcenter durch den neuen Job "rausfallen", so dass die negativen Einträge gelöscht seien, dann so weiter machen wie bisher. So weitermachen wie bisher, dass bedeutete auch, das Geld vom Jocenter quasi selbst zu verwalten. Das Geld von der Agentur für Arbeit, das unter anderem zur Zahlung der Miete bestimmt war, erreichte die geschädigten Vermieter nicht. Der Vater der Mietnomaden soll die Unterschrift beim Jobcenter verweigert haben, die es erlaubt hätte, dass das Jobcenter direkt das Geld an die Vermieter überweist. Nur mit viel Nachdruck konnte die Vermieterin beim Jobcenter bewirken, dass das Geld am Ende doch direkt an sie ging.

Wie man sich schützt, weiß der Vermieterschutzverein

Das Bild der Verwüstung: eingeschlagene Fenster, eingetretene Türen, abgetretenene Wasseranschlüsse, verwesende Brathähnchen, die in flüssigem Zustand in die Zwischendecken laufen, Katzenstreu in jedem Abfluss, gestohlene Installationskabel, Wände, die mit Hundekot beschmiert sind und jede Menge Müll.

Waren die Mieter erst einmal in der Wohnung, sah sich die geschädigte Familie schutzlos ausgeliefert.

Der Vermieterverein e.V. Deutschland weiß, wie man sich wirkungsvoll vor Mietschuldern- und Nomaden schützen kann. Ist das Kind aber bereits in den Brunnen gefallen, gestalte sich die Situation schwieriger. Noch vor dem Mietvertrag sei die Solvenz des Mietinteressenten zu prüfen. Neben einer Solvenzprüfung wie der Schufa werde beim Verein zusätzlich in die Schuldnerverzeichnisse beim Amtsgericht geschaut. Einkommen und auch eine Verdienstbescheinigung können dann erfragt werden, wenn man dem Mietinteressen bereits signalisiere, dass "man gewillt wäre, zu vermieten". Beherzige man diese Vorgehensweise, sei man vor Mietnomaden relativ sicher.

Vor besonders schwerwiegenden Einschnitten im Leben der Mieter schützt jedoch auch keine Solvenzprüfung, weiß Erwin Meier vom Vermieterverein. Wird ein Mann von Frau und Kind verlassen, verliert möglicherweise dazu auch noch seinen Job und wird alkoholkrank, können Zahlungsschwierigkeiten auftreten. Meier weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass etwa jeder dritte Haushalt in Deutschland über keine oder nicht genügend Rücklagen verfüge. Für 89 Euro pro Jahr können private, nicht gewerbliche Mieter beim Vermieterschutzverein beraten werden – extra Kosten für Solvenzprüfungen entstehen in Höhe von 13,50 Euro pro Anfrage.

Betrüger ziehen weiter – Familie bleibt auf Kosten sitzen

Bei Familie Schmidt gehen die Aufräum- und Sanierungsarbeiten weiter. Das Haus ist weder vermietbar noch bewohnbar und steht seit drei Jahren leer. Selbst Munition findet sich während der Auf räumarbeiten – unter den Müllbergen. Die Mietnomaden seien mittlerweile weitergezogen. Ein weiterer geschädigter Vermieter in Tuttlingen wäre betroffen gewesen. Nach erneuter Zwangsräumung folgte die Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft. Bei dem Mann, der bereits unter drei verschiedenen Identitäten bekannt sei, ist unter dessen für Familie Schmidt nichts zu holen. Andere Gläubiger – vor Gericht standen Schulden von über 50 000 Euro im Raum – hätten ebenfalls Forderungen. Zudem stellte sich heraus, dass der Mann wegen räuberischer Erpressung vorbestraft sei, so die Vermieterin.