Staatsanwaltschaft geht in Berufung: Urteil zu milde. Müssen Täter doch noch hinter Gitter?
Villingen-Schwenningen - Müssen die beiden Haupttäter doch noch hinter Gitter? Der Prozess um die Messerstecherei in der Färberstraße wird neu aufgerollt. Nun wird sich das Landgericht Konstanz der heiß diskutierten Sache annehmen. Ob es dann noch bei den Bewährungsstrafen bleibt, ist offen.
Es geht um brutale Messerstiche und damit um den bislang spektakulärsten Fall in der Geschichte der Villinger Färberstraße. Das für viele Beobachter überraschende Urteil für die beiden Hauptangeklagten: Bewährungsstrafen, wenn auch mit einer langer Bewährungsdauer von fünf Jahren. Doch nicht nur Besucher des Amtsgerichts Villingen und Nutzer sozialer Netzwerke schütteln über das Urteil den Kopf. Auch die Vertreter der Staatsanwaltschaft Konstanz haben mit dem Strafmaß ihre großen Probleme und schieben einen Riegel vor: Der Ausnahme-Fall vor einer Bar in der beliebten Kneipenmeile landet jetzt vor der Berufungskammer im Landgericht Konstanz.
Nebenklägerin erleichtert
Die Wendung kommt nicht überraschend. "Dieses Urteil ist nicht angemessen, für das, was passiert ist", reagiert Mona Hammerschmidt, Vertreterin der Nebenklage und Anwältin aus Stuttgart, auf den Schritt der Staatsanwaltschaft. "Das war ein massiver Angriff." So begrüßt sie um so mehr die Wendung im Prozess. Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft, redet Klartext, was die Beweggründe seiner Kollegen anbelangt. Für die Schwere der Tat sei eine Bewährungsstrafe nicht vertretbar gewesen: "Die Strafe ist zu milde ausgefallen." Immerhin fordert die Staatsanwältin beim fast fünfstündigen Prozesstag vor zwei Wochen für die beiden Hauptangeklagten Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren. Am Ende verlassen die beiden mit Bewährungsstrafen von zwei Jahren, respektive 21 Monaten, den Gerichtssaal.
An anderer Stelle wird das Gerichts-Urteil ebenfalls kommentiert. Auch die Nutzer sozialer Netzwerke verstehen die juristische Welt nicht mehr. Ein Nutzer kommentiert zynisch. Der Urteilsspruch lese sich in etwa so: "Wenn sie es eventuell in den nächsten fünf Jahren einrichten könnten, nicht mehr auf Leute einzustechen, fänden wir das ganz toll."
Sprachlosigkeit im Netz
Und weiter: "Dass recht hohe Bewährungszeit gegeben wurde, spricht doch auch eher dafür, dass man ihm nicht vertraut." Ein weiterer pflichtet bei und ergänzt: "Wieso entzieht man den Inhabern nicht die Konzession. Jeder Motorradclub wird härter angefasst. Ich bin sprachlos. Wo leben wir denn langsam?"
Das doch verhältnismäßig milde Urteil des Amtsgerichts basierte vor allem auf geständigen Angeklagten. Täter-Opfer-Ausgleich, Geständnisse und Entschuldigungen im Saal überzeugten letztendlich das Gericht. Ob sich nun die Bewährungsstrafen halten lasen, ist eine andere Frage. Wann die Berufungskammer den Fall verhandeln wird, ist noch offen. Andreas Mathy geht jedoch davon aus, dass es noch in diesem Jahr sein wird. Wie die Sache verlaufen könnte, auf solche Spekulationen mag sich Mathy nicht einlassen.
Doch eine generelle Einschätzung gibt er dennoch im Bezug auf Berufungsverhandlungen: In der Regel sind es die Angeklagten, die Berufung einlegen und eher seltener die Staatsanwaltschaft. Es bleibt also spannend.