Für die Landtagswahl am 14. März wurden vom Wahlbüro am Münsterplatz bislang rund 12.000 Briefwahlunterlagen herausgegeben. (Symbolfoto) Foto: Murat

Briefwahl ist angesagt. Ob das wegen Corona einem Sicherheitsbedürfnis entspringt oder der Gang am Wahlsonntag zu den Urnen einfach nur eingespart werden soll, bleibt dahingestellt.

Villingen-Schwenningen - Für die Landtagswahl am 14. März wurden vom Wahlbüro am Münsterplatz bislang rund 12 000 Briefwahlunterlagen herausgegeben. Bei der Landtagswahl 2016 waren es noch etwas mehr als 8000 ausgestellte Wahlscheine, die ihr Kreuzchen in den eigenen vier Wänden erhielten. Damit beträgt der diesjährige Anteil an Briefwählern bisher knapp über 20 Prozent der 55 604 Wahlberechtigten. Stand Freitag haben bereits mehr als 5200 Briefwähler gewählt.

Die Wahlbeteiligung in VS lag vor fünf Jahren bei 64,2 Prozent. Ist die Briefwahl mit ihren Annehmlichkeiten für den Wähler ein Mittel, die Beteiligung zu steigern? Anders als bei Bürgermeisterwahlen sei es rechtlich nicht möglich, Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen von Amts wegen an alle Wahlberechtigten zu übersenden, sagt Pressesprecherin Oxana Brunner. Paragraph 19, Absatz 1 der Landeswahlordnung regle, dass die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen beantragt werden muss. "Anders als bei kommunalen Wahlen und Abstimmungen können Gemeinden bei der Landtagswahl darüber nicht frei entscheiden. Hierzu muss es eine Änderung der Landeswahlordnung geben. Auf Landesebene hat man sich aber dagegen entschieden", sagt Brunner. Misstrauen gegen die Briefwahl ist laut der städtischen Pressestelle nicht angebracht, da die Ausstellung und der Versand von Briefwahlunterlagen durch ein umfassend geschultes und gut vorbereitetes Team vonstattengehe. Die Software sei so ausgelegt, dass bei jedem Wahlberechtigten angezeigt werde, ob bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde. Andernorts schon erlebte Pannen wie das doppelte Versenden von Briefwahlunterlagen können daher ausgeschlossen werden, heißt es aus dem Rathaus.

Die Auszählung der Briefwahl erfolgt in eigens gebildeten Briefwahlbezirken. Im Gegensatz zur Stimmabgabe an der Urne befinden sich die Unterlagen – also der unterschriebene Wahlschein und ein verschlossener Stimmzettelumschlag, in dem sich der Stimmzettel befindet – in einem Briefwahlumschlag. Dieser wird bereits nachmittags geöffnet, wobei zunächst geprüft wird, ob der Wahlschein den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ist dies der Fall, wird die Stimmabgabe zugelassen und der dazugehörige Stimmzettelumschlag kommt in eine Urne. Die Stimmzettelumschläge werden in allen Urnenwahlbezirken gleichzeitig, am Sonntag, 14. März ab 18 Uhr, geöffnet und die Stimmen ausgezählt.

Die Briefwahlunterlagen können im Bürocontainer im Rathaushof Villingen, in der Außenstelle Wahlbüro Schwenningen, Winkelstraße 9, drittes Obergeschoss, sowie in den Ortsverwaltungen (außer Herzogenweiler, Mühlhausen und Pfaffenweiler) beantragt werden. Der Antrag kann auch online gestellt werden, der Link findet sich auf www.villingen-schwenningen.de. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Wahlscheinanträge werden bis Freitag, 12. März, 18 Uhr entgegengenommen.