48-Jähriger wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen des Erschleichens von Leistungen verurteilt.

Villingen-Schwenningen - Die Bundespolizei hat am Samstagmittag am Bahnhof Villingen zwei Haftbefehle gegen einen 48-jährigen Ghanaer vollstreckt.

Bei der Kontrolle des 48-jährigen Mannes hatte die Überprüfung ergeben, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen ihn einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen hatte. Wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen des Erschleichens von Leistungen. Für die Trunkenheit war er zu 300 Euro oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe und wegen Erschleichen von Leistungen zu 200 Euro oder 20 Tagen verurteilt worden.

Da der Mann nicht in der Lage war, die Geldstrafen zu begleichen, wurde er festgenommen und sollte in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden. Aufgrund der erheblichen Alkoholisierung der Person von über 2,6 Promille erfolgte zunächst eine Prüfung der Gewahrsamsfähigkeit im Krankenhaus. Auf ärztliche Anordnung wurde der Festgenommene daraufhin in ein Justizvollzugskrankenhaus eingeliefert.