Jürgen Roth Foto: Archiv

Juristisches Nachspiel des OB-Wahlkampfes bleibt aus. Roth: "Für mich ist diese leidige Angelegenheit damit erledigt."

Villingen-Schwenningen - Oberbürgermeister Jürgen Roth hat sich auf seinem Facebook-Account am Mittwoch noch Mal zu den diskreditierenden Vorwürfen, die während des Wahlkampfs 2018 gegen ihn laut geworden waren, geäußert. 

Auch wenn es nun nie zum großen Gerichtsprozess um die Mafia-Vorwürfe gegen Oberbürgermeister Jürgen Roth kommt: In Wohlgefallen auflösen wird sich die Sache nicht. Der OB-Wahlkampf von 2018 wird wohl für alle Zeiten als der schmutzigste in die Geschichte der Doppelstadt eingehen.

Vordergründig sind die Wogen längst geglättet. Der heutige Oberbürgermeister Jürgen Roth ist von den Vorwürfen, in einer Bausache Bestechungsgeld von einem Mafiaboss angenommen zu haben, längst reingewaschen – sogar per öffentlicher Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft in Konstanz, die im vergangenen Jahr erklärte, nach entsprechenden Ermittlungen der Kriminalpolizei "keinerlei Anhaltspunkte" für entsprechende Kontakte Roths zur Mafia zu sehen.

Statt auf angeblich mafiöse Spielchen des damaligen OB-Kandidaten und Tuninger Bürgermeisters konzentrierten sich die Ermittler fortan auf den großen Unbekannten, auch "Mr. X" genannt, der die Gerüchte in Umlauf gebracht haben soll. Auch gegenüber der Redaktion des Schwarzwälder Boten wurden damals als einer der ersten Zeitungsredaktionen in der Doppelstadt entsprechende Behauptungen geäußert. Zudem soll der damalige Freie-Wähler-Stadtrat Ernst Reiser weitererzählt haben, was er gerüchteweise gehört habe.

Roth nahm Entschuldigung an

Roth hatte sich das nämlich nicht gefallen lassen, war ganz offensiv mit einer Pressemitteilung gegen die Gerüchte vorgegangen und hatte Anzeige erstattete. Üble Nachrede witterten die Juristen. Und dass das kein Kavaliersdelikt ist, wird angesichts des möglichen Strafmaßes deutlich: Laut Rechtsprechung stehen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe darauf, in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache zu behaupten oder zu verbreiten, die denselben "verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist". Wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen worden ist, könnte das sogar mit einer bis zu zweijährigen Freiheits- oder einer Geldstrafe geahndet werden.

So weit jedoch kam es im Falle Jürgen Roths nicht. Mit einer persönlichen Entschuldigung und einer Spende des "Mr. X" an eine soziale Einrichtung in Villingen-Schwenningen, sei für ihn, so OB Jürgen Roth in einer Presseerklärung, "diese leidige Angelegenheit" erledigt. "Die Verdächtigung, ich hätte als Bürgermeister von Tuningen eine Schmiergeldzahlung angenommen, war unwahr, diskreditierend und hat meinen Oberbürgermeister-Wahlkampf kurzzeitig erheblich beeinträchtigt. Die falsche Verdächtigung war schwerwiegend und in keiner Weise tolerabel, da sie darauf abzielte das Ergebnis eines demokratischen Willensbildungsprozesses zu manipulieren. Glücklicherweise haben sich die Wähler durch diese üble Nachrede nicht beeinflussen lassen", schreibt Roth in seiner Erklärung.

Die Entschuldigung des "Mr. X" habe er angenommen – "und auch dem ehemaligen Stadtrat Ernst Reiser, der dieses Gerücht damals weitergetragen hat, bin ich nicht nachtragend", behauptet Roth.

Beendet sei auch die juristische Verfolgung der beiden. "Das Ermittlungsverfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen", sagt Roth hierzu. Über weitere Details sei Stillschweigen vereinbart worden.