Für den Geschäftsführer des Fitnessstudios Injoy in Villingen geht es jetzt ums Ganze. Foto: Eich

Injoy-Betreiber ist mit Revision nur teilweise erfolgreich. Sein Job steht auf dem Spiel.

Villingen-Schwenningen - Die juristische Aufarbeitung des Villinger Fitnesskriegs geht weiter: Es kommt zu einer neuen Verhandlung vor dem Landgericht in Konstanz. Dies hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter halten den Injoy-Betreiber aber weiter für schuldig.

Für den Angeklagten, den Geschäftsführer des Fitnessstudio Injoy in Villingen, geht es jetzt ums Ganze: Darf er weiter Geschäftsführer einer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) bleiben oder muss er den Posten aufgeben? Diese Frage steht nun im Mittelpunkt der Prozess-Neuauflage vor dem Landgericht in Konstanz.

Dort war der Angeklagte im Mai 2017 in zweiter Instanz wegen Beihilfe zur Gläubigerbegünstigung und Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Das Gericht fällte zwar ein milderes Urteil als das Amtsgericht in Villingen (elf Monate auf Bewährung), man sah die Schuld dennoch als erwiesen an.

Komplizierte Vorgänge

Worum geht es? Begonnen hat die Geschichte im Jahr 2012 mit dem geplanten Umzug des Injoys aus den Räumen im Ifängle in eine neue Bleibe im Villinger Brigach-Business-Center in der Wilhelm-Binder-Straße. Dieser konnte jedoch – aufgrund von Verzögerungen beim Umbau – nicht wie geplant stattfinden.

Dies hatte auch Folgen für das Fitnessstudio G1: Dieses stand mit Geräten und Mitarbeiter bereit, um die Räume zu übernehmen. Eine Zwangsräumung durch den inzwischen verstorbenen Eigentümer der Immobilie in der Gottlieb-Daimler-Straße lief zunächst ins Leere.

Denn: Um die Zwangsvollstreckung zu vereiteln und Zeit zu gewinnen wurde das Studio kurzerhand an den jetzigen Betreiber überschrieben. Der Betrieb des G1-Studios war somit nicht möglich. Darüber hinaus ließ sich der Geschäftsführer der Sago GmbH, die als Betreiber des Injoys fungiert, vom finanziell angeschlagenen Vorbesitzer eine Lebensversicherung übertragen.

Der Angeklagte akzeptierte das Urteil aber nicht und ging in Revision. Mit ein Grund dürfte hierbei gewesen sein, dass er mit einer Strafe von über drei Monaten als vorbestraft gilt. Noch schwerer wiegt dabei: Die Verurteilung bedeutet gleichzeitig den Verlust der Eignungsvoraussetzungen als Geschäftsführer. So ist in Paragraf 6 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) festgelegt, dass eine Person, die unter anderem wegen vorsätzlich begangener Insolvenzstraftaten verurteilt wurde, fünf Jahre lang nicht mehr als Geschäftsführer fungieren darf. Die Folge wäre somit, dass der Angeklagte nicht weiter als Chef der Sago GmbH das Injoy betreiben dürfte.

Schuldspruch rechtskräftig

Mit dem abgeschlossenen Revisionsverfahren am Oberlandesgericht Karlsruhe und dem Beschluss vom 16. Februar keimt für ihn nun aber wieder Hoffnung auf.

Der dortige Pressesprecher Christian Guthmann erklärte auf Anfrage des Schwarzwälder Boten, dass die Revision teilweise als unbegründet zurückgewiesen wurde – teilweise aber auch erfolgreich war. Was heißt dies konkret? "Der Schuldspruch ist rechtskräftig", betont Guthmann.

Sprich: Das Gericht sieht den Injoy-Betreiber hinsichtlich der Beihilfe zur Gläubigerbegünstigung und der Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung also als schuldig an. "Aber die Höhe der Strafe muss neu verhandelt werden, dort sind Fehler passiert", berichtet der Pressesprecher.

Noch kein Termin

Das Verfahren wird deshalb wieder an das Landgericht in Konstanz zurückgegeben, um dort neu zu verhandeln. Sollte das Urteil nochmals milder ausfallen und die Strafe geringer als drei Monate auf Bewährung ausfallen, dürfte der Angeklagte damit vermutlich am Ziel sein: Dann darf er trotz der dubiosen Vorgänge weiter das Injoy als Geschäftsführer der Sago GmbH betreiben. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.