Viel Laub liegt derzeit auf den Straßen, wie hier in Villingen an der Ecke Warbenburg/Von Rechber-Straße. Foto: Klausner

Nicht jeder schätzt bunte Pracht: Immer wieder gibt's zwischen Eigentümern und Passanten Ärger wegen Rutschbahn auf Gehweg.

Villingen-Schwenningen - "Jetzt rufe ich die Polizei". Das bunte Herbstlaub ist nicht für alle ein schöner Anblick. Vor allem dann nicht, wenn es in gebalter Form auf dem Gehweg liegt und zur Rutschbahn wird.

Die bunten Blätter auf Trottoirs können auch manche Passanten und Nachbarn aus der Doppelstadt auf die Palme treiben. Da gibt es eigentlich nur eines: "Hauseigentümer sollten in den kommenden Wochen dafür Sorge tragen, dass Laub auf Gehwegen vor sowie auf dem eigenen Grundstück nicht zur Gefahr für Fußgänger wird", mahnt der Haus- und Grundeigentümerverein in einer Pressemitteilung. Gerade in Verbindung mit Regen könne ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. "Die Verkehrssicherungspflicht treffe den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall."

Alle Pflichten hierzu regelt die Stadt VS in einer Satzung. Ordnungswidrigkeiten können von fünf Euro und höchstens 500 Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250 Euro Euro geahndet werden

Die wenigsten Drohgebärden scheinen indes zu handfesten Anzeigen zu werden. "Vermutlich gibt es doch noch einige, denen man mit der Polizei drohen kann", scherzt Thomas Kalmbach aus der Pressestelle des Polizeipräsidiums.

Aus dem so herrlich anzusehenden Herbstlaub könne eine ernste Sache werden, der durchaus auch eine Polizeistreife nachgehen müsse. "Wenn ein Nachbar oder Passant darauf hinweist, dass er fast hingefallen wäre, dann schauen wir da schon mal nach dem Rechten."

Wenn es um herabfallende Blätter geht, meint Kalmbach nicht nur das Laub, das sich auf den Gehwegen der Doppelstadt sammelt. Was mancher nicht weiß: Lassen Laubbäume von einem privatem Grundstück ihre Blätter auf öffentlichen Raum fallen, ist auch hier der Grundstückseigentümer für die Entfernung zuständig. "Der Eigentümer ist hier in der Pflicht."

Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum werde in der Regel zwar von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt, erklärt Haus und Grund. Doch in aller Regel übernehmen die Kommunen die Kosten für den Bauhof-Einsatz nicht.