Nach Revision des Verurteilten und der Nebenkläger: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil "zu 99 Prozent".
Villingen-Schwenningen - Im Fall des "K.o.-Tropfen-Täters" muss das Landgericht Konstanz erneut über das Strafmaß verhandeln. So lautet der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der das Urteil bezüglich der Höhe der Freiheitsstrafe aufgehoben hat. Der Prozess wird jedoch nicht wieder aufgerollt.
Im März hatte das Gericht den 32-jährigen Mann aus Villingen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er dem 25-Jährigen Daniel B. eine tödliche Überdosis der K.-o.-Droge Liquid verabreicht hatte. Der Täter hatte ihn in einer Novembernacht 2011 betäubt, beraubt und im eiskalten Wasser der Brigach liegen gelassen. So wurde der 32-Jährige des Raubes mit Todesfolge schuldig befunden, zudem des schweren Raubes in vier Fällen und versuchten schweren Raubes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Der Verurteilte hatte Revision eingelegt, ebenso die Eltern des Opfers. Als Nebenkläger waren sie zwar mit der Höhe des Strafmaßes zufrieden gewesen, hatten jedoch die Sicherheitsverwahrung des Täters nach dem Verbüßen der Haftstrafe gefordert.
Deren Revision hat der BGH abgelehnt. Auch am Strafmaß selbst wird sich kaum etwas Neues ergeben. Die Karlsruher Richter hätten das Urteil zu "99 Prozent bestätigt", erklärte Christoph Hettenbach, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz. Dem Landgericht sei nur der Fehler passiert, eine Verurteilung zu 70 Tagessätzen am Villinger Amtsgericht nicht in die Bildung der Gesamtstrafe einzubeziehen. Der BGH hat den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese muss jetzt entscheiden, wie lange der Mann ins Gefängnis muss. An der Zeit von 14 Jahren und sechs Monaten ändere sich nicht viel, so Hettenbach. Da gehe es um einen Spielraum von ein bis zwei Monaten.