Richt er: Hess-Verkaufskarussell kein Scheingeschäft

VS-Villingen - Drei Maschinen, die zwischen Tochterfirmen der Hess AG hin- und hergeschoben wurden und bei jedem Verkauf an Wert gewannen, stehen im Mittelpunkt einer Klage wegen Untreue, die Insolvenzverwalter Volker Grub gegen Peter Ziegler, ehemaliger Finanzvorstand der Hess AG, und eine eingeschaltete Drittfirma eingereicht hat. Ziel sei es, an einem Fall zu zeigen, wie die Geschäfte des Villinger Leuchtenherstellers funktioniert hätten, betonte Grub. Doch in erster Instanz wies die zweite Zivilkammer des Landgerichts Konstanz diese Klage Ende vergangener Woche ab.

Grub hatte sich ein Geschäft herausgegriffen, dass bei der Hess Lichttechnik GmbH in Löbbau seinen Anfang nahm. Durch ein zwischen mehreren Tochter- und Drittunternehmen in Gang gesetztes Verkaufskarussell stieg der Preis der drei Maschinen von gut 13 000 Euro auf mehr als 275 000 Euro in wenigen Jahren, die auf dem Papier schließlich bei der Hess AG in Villingen landeten und das Anlagevermögen steigerten. "Tatsächlich standen sie aber immer am gleichen Platz in Löbbau und wurden nie bewegt", erklärt Grub. Für ihn ein typisches Beispiel der Scheingeschäfte, mit denen die Hess AG ihre Bilanzen in die Höhe getrieben habe.

Tatsächliche Geschäfte sind es hingegen für den Vorsitzenden Richter Hans Störzbach vom Landgericht Konstanz. Denn es gebe Rechnungen, die in den Abschlüssen der beteiligten Tochterunternehmen enthalten, auch bezahlt worden und steuerlich berücksichtigt seien, stellt Störzbach fest. Juristisch betrachtet sei dieser im Kreis gelaufene Verkauf also durchaus ein realer Vorgang, der nicht den Tatbestand eines Scheingeschäfts erfülle. Natürlich könne man sich über den Wertgewinn der drei Maschinen wundern, aber das sei nicht Grundlage der juristschen Betrachtung.

Und auch auf Ziegler treffe der Vorwurf der Untreue zum Nachteil der Hess AG nicht zu, denn zum betreffenden Zeitpunkt seien Christoph und Jürgen G. Hess noch in der Geschäftsführung tätig gewesen, mit deren Wissen der ehemalige Finanzvorstand gehandelt habe, begründete Störzbach das Urteil. Ob dieser Kreislauf die Umsätze des Unternehmens in die Höhe getrieben und der Vorstand so gegen das Bilanzierungsrecht verstoßen habe, sei ein ganz anderes Thema. Denn die Ermittlungen wegen Verdachts der Bilanzmanipulation seien Sache der Staatsanwaltschaft in Mannheim.

Diese Sichtweise teilt Insolvenzverwalter Grub nicht und kündigte an, Berufung einzulegen. Eindeutig gehe es bei Hess um Scheingeschäfte. Er glaube nicht, dass das Konstanzer Urteil in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht Karlsruhe stand hält.