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Problem inzwischen lokalisiert. Zentralbereich verstärkt im Visier. Wichtige Fragen und Antworten.

Villingen-Schwenningen/Dauchingen - Erneut müssen zahlreiche Bürger in VS und in Dauchingen ihr Wasser abkochen. Anders als in den beiden Vorjahren ist Schwenningen diesmal nicht betroffen, sondern verstärkt der Zentralbereich.

Am Sonntag gaben das Landratsamt und die Stadtwerke SVS hinsichtlich der am Donnerstagnachmittag erstmals festgestellten und am Samstag in weiteren fünf von insgesamt 14 Trinkwasserproben ermittelten Verunreinigung mit coliformen Keimen vorsichtig Entwarnung. Das Problem sei lokalisiert und beschränke sich nach jetzigem Kenntnisstand auf das Wasser aus den im Zentralbereich liegenden Hochbehälter Hagen.

Ulrich Köngeter sieht seine These bestätigt

Wie im Sommer 2017 seien coliforme Keime der Auslöser für die Verunreinigung, doch die Probenerhebungsorte deckten sich in keiner Weise mit jenen von damals. SVS-Geschäftsführer Ulrich Köngeter sah sich einmal mehr in seiner These bestätigt, dass die Klimaveränderung und die zu geringe Tiefe der verlegten Wasserleitungen die Zunahme bakteriologischer Verunreinigungen beschleunigen. "Weder am Klima, noch an der finanziell und strukturell nicht realisierbaren Verlegung der Wasserleitung können wir kurzfristig etwas ändern", bemerkte Ulrich Köngeter.

Nach intensiv geführten Gesprächen mit dem Landratsamt, dem Gesundheitsamt und dem Amt für öffentliche Ordnung entschieden sich alle Beteiligten dafür, das kurzfristig ausgerufene Abkochgebot für das Trinkwasser der beiden Kernstädte, durch eine moderate Chlorung zu ergänzen. Sowohl das Abkochgebot als auch die Chlorung bleiben solange aufrechterhalten, bis in drei aufeinander folgenden Proben keine coliformen Bakterien mehr nachweisbar sind. Die Aufhebung des Abkochgebots und der Verzicht auf die Chlorung erfolgen nach Absprache zwischen Gesundheitsamt und SVS, die gleichzeitig über die Untersuchungsergebnisse der Proben informiert werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Chlorung nach Einhaltung aller bakteriologischen Grenzwerte wieder zu beenden.

Da die Aufnahme der als Indikatorkeime geltenden coliformen Keime gesundheitsbeeinträchtigend wirken kann, ist von einem direkten Konsum von belastetem Trinkwasser oder dem Kontakt mit offenen Wunden dringend abzuraten.

Köngeter informierte zudem, dass sensible Einrichtungen im betroffenen Bereich und auch solche, die eine eigene Hauschlorungsanlage besitzen, bezüglich der Verunreinigung speziell kontaktiert werden. Als Beispiel nannte er das Schwarzwald-Baar-Klinikum. "Die Leitungen verstärkt zu spülen, wäre in diesem Fall nicht zielführend gewesen", erläuterte Jochen Früh, Leiter des Gesundheitsamtes. Landesweit werde bereits rund die Hälfte des Trinkwassers gechlort, eine dauerhafte Chlorung in Villingen-Schwenningen wäre kein Präzedenzfall.

Landrat Sven Hinterseh verwies ausdrücklich auf die Informationspflicht die in derartigen Situationen gegenüber der Bevölkerung besteht. Die offene Kommunikation führte dazu, dass sich bislang 120 Anrufer im Gesundheitsamt nach der aktuellen Trinkwassersituation erkundigten.

Diese Hotline ist bis auf weiteres unter Telefon 07721/9 13 71 90 zu den regulären Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes erreichbar. Weitere Anfragen sind unter E-Mail Gesundheitsamt@lrasbk.de möglich. Die Hotline der Stadtwerke ist unter der Telefonnummer 07721/40 50 44 46 rund um die Uhr erreichbar.

Macht das Wasser krank?

"Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme", informieren Landratsamt und Stadtwerke Villingen-Schwenningen (SVS).

Was ist zu tun?

Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen lassen, erklärten Landratsamt und SVS weiter. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot wieder aufgehoben hat, kann das Wasser wieder uneingeschränkt verwendet werden.

Ab wann kann das Leitungswasser wieder ohne besondere Maßnahmen als Trinkwasser verwendet werden?

Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, heißt es. Sobald die Freigabe erteilt ist, werden die Bürger umgehend über die Homepage des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, der Stadtwerke Villingen-Schwenningen sowie die Warn-App NINA, Rundfunk und Medien sowie soziale Netzwerke informiert.

Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?

Nein. "Kinder können abgekochtes Wasser unbedenklich zu sich nehmen und benutzen", so Landratsamt und SVS.

Was müssen Schwangere beachten?

Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden, so die Informationen.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?

Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise waschen und verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden, informieren die Experten weiter.

Können Haustiere das Wasser trinken?

Ja, so die Experten. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist nicht keimfrei. Im Zweifelsfall an das Veterinäramt wenden.

Info: Diese Straßen sind betroffen

Zentralbereich:

Albert-Schweitzer-Straße, Am Klosterhof, Auf der Steig, Schwenninger Straße 17/1,

Schwenninger Straße 17/2,

Schwenninger Straße 20,

Schwenninger Straße 30, Auf Herdenen, Bertholdshöfe, Brüsseler Straße, Drachenloch

Europaallee, Friedrichsthaler Straße, Im Schilterhäusle, Klinikstraße, La Valette Straße, Luxemburger Straße, Minebea Weg, Neuer Markt, Nunnensteig, Salzgrube, Savonastraße, Tulastraße, Utzenbühl,

Vor dem Klosterwald, Wilhelm-Schickhard-Straße und Zittauer Straße.

Villingen:

Bozener Straße, Bregenzer Straße, Eckweg, Egerstraße, Innsbrucker Straße, Kremser Straße, Kufsteiner Straße, Lina- Wehrle-Straße, Margarethe- Scherb-Straße, Marie-Curie- Straße, Memelstraße, Meraner Straße, Milanstraße, Neißestraße, Oderstraße, Raiffeisenstraße, Severin-Kern-Straße, Sudetenstraße, Tiroler Straße, Ursula-Haider-Straße, Veronika- Zorn-Straße, Vintlweg, Vorderer Eckweg, Weichselstraße und Wöschhalde (außer Haus Nummer 3).

Nordstetten:

alle Straßen.

Marbach:

Auf dem Knie, Birkenhof, Diesenwäldlehof, Hardhöfe und Lerchenhof.

Zollhaus:

Grenzweg, Römerweg und Zollhäusleweg.

Weilersbach:

alle Straßen.

Obereschach:

alle Straßen.

Dauchingen:

alle Straßen.