Handel und Gastgewerbe profitieren von Übergangsregelung bis 30. September 2020 Sie

Handel und Gastgewerbe profitieren von Übergangsregelung bis 30. September 2020 Sie müssen ihre Kassensysteme erst in einem Jahr aufrüsten.

Schwarzwald-Baar-Kreis. Dies haben Bund- und Länderfinanzverwaltungen jetzt in ihrer jüngsten Referatsleitersitzung beschlossen. Demnach verschiebt sich der Stichtag zur Ausrüstung der elektronischen Registrierkassen und Kassensysteme. Diese sind mit Stichtag 30. September 2020 mit einer zertifizierten und technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten. "Der Gesetzgeber entspricht damit dem klaren Wunsch von uns Unternehmern", so Michael Steiger, Vorsitzender des Tourismusausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Unsicherheit bei Gastronomen und Gastgewerbe sei insbesondere deshalb hoch, weil es aktuell noch keine entsprechenden Produkte oder Softwareleistungen auf dem Markt gibt. Alleine deshalb war der Plan der Politik zur Umsetzung unrealistisch. Steiger: "Wie sollen wir etwas rechtssicher umsetzen, wofür es noch keine Lösung gibt?" Deutschlandweit rechnet die IHK mit über 2,1 Millionen Registrierkassen. Eine entsprechende Nichtbeanstandungsregelung trägt jetzt dem Umstand Rechnung, dass eine flächendeckende Ausstattung der Kassen erst nach und nach möglich ist. Frank Moser, Mitglied des IHK-Handelsausschusses, betont: "Es ist gut, dass die Politik endlich reagiert. Gerade im stationären Handel geht ohne Registrierkasse nichts."