Vor allem im Frühling und Sommer ausnehmend schön: die Wutachschlucht.Foto: Regierungspräsidium Freiburg Foto: Schwarzwälder Bote

Naturschutz: Regierungspräsidium fasst einen Plan für das Gebiet Wutachschlucht

Es ist ein kleiner Schritt für eine Behörde, aber ein großer für die Wutachschlucht: Das Regierungspräsidium Freiburg legte den Managementplan für das FFH-Gebiet Wutachschlucht vor.

Schwarzwald-Baar-Kreis. Das FFH-Gebiet "Wutachschlucht" erstreckt sich über Teile der Landkreise Waldshut, Schwarzwald-Baar und Breisgau-Hochschwarzwald. Die bestehende FFH-Schutzgebietskulisse wird überwiegend durch das Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Wutachschlucht" mit seinen Seitentälern Haslach- und Rötenbachschlucht, sowie die Gauchachschlucht geprägt. Diese Täler und Schluchten haben dank ihres jahrzehntelangen Schutzes die einzigartige Flusslandschaft in ihrer weitestgehenden Ursprünglichkeit sowie ihrer besonderen naturnahen Arten- und Lebensraumaustattung erhalten.

Im Süden und mit deutlich anderem Charakter befindet sich das Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Vogtsberg" der als Zeugenberg (Muschelkalk) aus dem umgebenden Buntsandstein herausragt. Die Hochflächen werden vor allem von Flachland- und Berg-Mähwiesen dominiert, die mit ihrem Blüten- und Artenreichtum das Gebiet nachhaltig prägen. Sie zeigen als landwirtschaftlich genutzte Flächen auch deutlich, dass die Nutzung einer Fläche durch den Menschen einen Gewinn für die Natur darstellen kann.

Wie diese Arten und ihre Lebensräume erhalten und entwickelt werden können, legt der Managementplan für das FFH-Gebiet "Wutachschlucht" fest, den das Regierungspräsidium Freiburg (RP) jetzt fertiggestellt und veröffentlicht hat.

Zur Umsetzung des Managementplans sind jetzt das Landratsamt, die Gemein-den, Eigentümer und Bewirtschafter aufgerufen, sich vor Ort für den Schutz und die Erhaltung der heimischen Tier- und Pflanzenarten einzubringen und deren Lebensräume zu sichern. Der Managementplan enthält hierfür Vorschläge für die Flächenbewirtschaftung und Pflegemaßnahmen. Beispielsweise werden Empfehlungen zur Häufigkeit der Mahd und Düngung von Mageren Flachland- und Berg-Mähwiesen gegeben. Dies soll einerseits gewährleisten, dass die Flächen erhalten werden können, andererseits soll auch weiterhin eine Nutzung durch Landwirte möglich sein.

Der fertige Managementplan kann seit Montag, 21.Dezember, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg (www.rp-freiburg.de) unter Aktuelles sowie auf der Homepage der LUBW (www.lubw.de) unter Natur und Landschaft/Europäische Naturschutzrichtlinien/Management und Sicherungen/MaP Endfassungen eingesehen und heruntergeladen werden.