Den 39-jährigen Angeklagten erwartet eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten, den 33-jährigen Angeklagten eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Prozess um 23 Vorfälle im Schwarzwald und am Bodensee. Diebesgut von rund 200.000 Euro.

Villingen-Schwenningen/Konstanz - Seit Mitte Dezember muss sich ein Einbrecher-Duo vor dem Konstanzer Landgericht für 23 Einbruchsdelikte im Schwarzwald und am westlichen Bodensee verantworten. Die bereits vorbestraften Angeklagten erwarten mehrjährige Haftstrafen.

Insgesamt 23 Mal schlugen der 39-jährige und 33-jährige Angeklagte zwischen März und Mai 2019 in Wohnungen und Industrie- und Firmengebäuden zu und entwendeten dabei Bargeld, Tresore, Schmuck sowie Autoschlüssel und Autos. Insgesamt wurde Diebesgut im Wert von fast 200.000 Euro entwendet, das nur teilweise an die Besitzer zurückkehrte.

Angeklagte erhalten mehrere Jahre Haftstrafen

Am dritten Verhandlungstag sprach die neunte Strafkammer das Urteil gegen die beiden Angeklagten aus. Den 39-jährigen Angeklagten erwartet eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten, den 33-jährigen Angeklagten eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Zudem beantragte das Gericht den Einzug von Taterträgen in Höhe von etwa 80.000 Euro. Die Summe ergibt sich aus dem nicht wieder aufgetauchten Diebesgut.

Die beiden Angeklagten werden allerdings kaum in der Lage sein, die Summe zu begleichen. Beide stammen aus dem Ausland und haben die Schule schon in der frühen Jugend abgebrochen. "Das Einzige, was zu ihren Gunsten sprach, war die Tatsache, dass sie sich geständig gezeigt haben", betonte der Vorsitzende Richter Marc Gerster im Anschluss an die Urteilsverkündung. Bereits am ersten Verhandlungstag hatten die Angeklagten ein umfassendes Geständnis abgelegt. In einer Verständigung zwischen der Strafkammer, der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern wurde zu Prozess-Beginn das Ausmaß der Haftstrafe im Falle eines Geständnisses festgelegt. Durch das Geständnis konnte das Verfahren erheblich verkürzt werden.

Der Staatsanwalt verwies in seinem Schlussplädoyer auf die hohe kriminelle Energie der beiden Angeklagten sowie auf die psychischen Folgen der Einbrüche für die Geschädigten. In der ersten Verhandlung habe ein Familienvater angegeben, dass seine vierjährige Tochter sich nicht mehr traut, alleine auf die Toilette zu gehen, aus Angst einem Einbrecher zu begegnen. Die Ehefrau eines anderen Geschädigten aus Villingen sei sogar in psychologischer Behandlung. Der Richter begründete das Urteil unter anderem mit dem enormen Ausmaß der Sachbeschädigungen.

Vorstrafen beeinflussen Urteil

Die Wohnungseinbruchdiebstähle, die von den Serieneinbrechern begangen wurden, wirkten sich am gravierendsten auf die Haftstrafe aus. "Beide wussten, dass Personen in den Gebäuden sind, vor allem Kinder. Das ist belastend und haben wir entsprechend strafschärfend bewertet", so der Richter. Auch die Vorstrafen der Angeklagten sowie deren Rückfälligkeit hätten das Urteil beeinflusst.

Ein Gutachter untersuchte, ob bei dem Älteren der beiden Angeklagten womöglich eine psychische Störung oder Abhängigkeit von Suchtmitteln vorliegt, die teilweise eine Schuldunfähigkeit begründen könnten. Allerdings diagnostizierte er bei dem 39-jährigen Angeklagten lediglich eine dissoziale Persönlichkeitsstörung, die nicht als psychische Störung gewertet werden kann.

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben seit seinem 17. Lebensjahr schon öfters eine Haftstrafe wegen Einbruchs antreten musste, habe öfters zu Cannabis, Kokain und Alkohol gegriffen. Dennoch stellte der Sachverständiger dessen Angaben zu seinem Drogenkonsum in Frage. Unter einer relevanten Intoxikation sei die Durchführung solcher Straftaten, die einen Plan und unauffälliges Handeln erfordern, kaum möglich. Deshalb stellte der Gutachter für Alkohol und Kokain keine tatzeitbezogene Diagnose und sprach sich gegen eine Schuldunfähigkeit aus. Der Richter folgte der Empfehlung des Gutachters.