Streit wegen nicht bezahlter Mieten gibt es auch in VS immer häufiger. Einige Vermieter lassen ihre Wohnungen deswegen lieber leer stehen. Foto: Remmers

Klagen über Rückstände sind bei Haus und Grundeigentümerverein mittlerweile "Tagesgeschäft".

Villingen-Schwenningen - Mieter zahlen nicht. Und verärgerte Vermieter denken schon mal darüber nach, die Heizkörper abzudrehen, so wie das unlängst ein Eigentümer aus Albstadt tat. Solche Fälle von "Selbstjustiz" sind derzeit dem Haus und Grundeigentümerverein (HUG) zwar nicht bekannt, aber Klagen über Mietrückstände "sind für uns Tagesgeschäft".

Sagt Thomas Haller. Und der muss es als einer der beiden Hausanwälte des HUG in Villingen-Schwenningen wissen. Während der klassische Mietnomade eher ein Randproblem darstellt, sieht es mit säumigen Mietern schon anders aus. Seit Jahren steigt die Zahl derer, die keinen Mietzins mehr zahlen. Das Dilemma dabei, für Eigentümer und Nutzer: "Die Miete wird in der Regel lange bezahlt, auch wenn die Leute sonst an allen Ecken und Enden sparen müssen. Wenn sie nicht mehr kommt, dann ist meist kein Land mehr in Sicht", beobachtet Haller.

"Feierabend" ist dann meist auch für die Vermieter, die auf hohen Kosten sitzenbleiben. Da sind zunächst die Mietausstände, "wenn es gut läuft für sechs Monate", verweist der Anwalt auf häufig längere Zeitspannen, in denen kein Cent mehr aufs Konto eingeht. Dann kommen die Kosten für Räumungsklagen und die Ausgaben für die Sanierung der oft vielfach desolaten Wohnung. "Schnell sind da 10 000 Euro an Schaden zusammen", bilanziert er. Ein langer Vorlauf entstehe auch dadurch, dass Vermieter häufig den Versprechungen der Mieter eine ganze Weile Glauben schenken, bis sie tätig werden, kündigen und dann im schlimmsten Falle Räumungsklagen einreichen.

Für Thomas Haller ist es deshalb nicht verwunderlich, dass einige Vermieter ihre Wohnungen in VS schon gar nicht mehr vermieten. Angeheizt werde dieser Trend noch dadurch, dass immer mehr "potenziell gute Mieter wegfallen", erläutert er. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus investieren diese ihr Geld verstärkt in Eigenheime oder Immobilien, die sie selbst nutzen. Landesweit wurden 2013 Immobilien im Wert von 26,34 Milliarden gehandelt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies ein Zuwachs um 12,6 Prozent und stellt auch den höchsten Wert in den letzten 15 Jahren laut Immobilien-Verband Deutschland.

Die Nerven liegen bei so einigen Eigentümern mittlerweile blank. Aufgrund der gesunkenen Zahlungsmoral mancher Mieter bekommt Haller immer wieder Anrufe von Vermietern, die den Juristen fragen, "ob sie die Heizung abstellen dürfen". Eine rechtlich kompakte Sache steht dann zur Debatte. Dennoch gibt es für Versorgungssperren klare Regeln (Info). Mietervereinsvorsitzender Bernd Schenkel kann sich zwar noch gut an vereinzelte Fälle erinnern, dass abgeschaltet und in Folge gemeinsam versucht wurde, die Zahlungen dann doch zu begleichen. Derzeit haben Mieter, hört er aus den Beratungsgesprächen heraus, aber andere Sorgen. Die ständig steigenden Nebenkosten gerade bei günstigen aber unsanierten Wohnungen. Das Dilemma dabei: Immer mehr Doppelstädter suchen günstigen Wohnraum.

Info: Versorgungssperre

Ob es nun um Gas oder Strom geht: Es gibt klare Regeln dafür, wann der Energieversorger die Versorgung sperren darf. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist wird erstmal mit einer Sperre "gedroht": Die Sperrankündigung wird an nachlässige Kunden versendet. Dem Kunden wird dabei erneut eine Frist eingeräumt, innerhalb dieser Zeit müssen die ausstehenden Zahlungen beglichen werden. Wird nach diesem Tag X wieder nicht bezahlt, dann wird die Energieversorgung endgültig eingestellt, die Versorgungssperre greift. Gas und Strom strömen erst dann wieder ins Haus, wenn die Zahlungen wieder eingehen.

Streitigkeiten zwischen Eigentümern und Mietern im Bereich des Oberzentrums spiegeln sich auch im Amtsgericht Villingen-Schwenningen wider. Im Jahr 2011 gingen laut Pressesprecher David Boehm 423 Mietsachen ein, im Jahr 2012 waren es 390 strittige Angelegenheiten. Unter "Mietsachen" versteht das Gericht alle Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen. Räumungsklagen werden nicht gesondert in einer Statistik aufgeführt.