Foto: Huber Foto: Schwarzwälder Bote

Grundstückseigentümerin muss alles platt machen/Für Behörde ein Einzelfall

Alles muss raus: Chalet, Thujas, Solaranlage. Dafür hat die Grundstückseigentümerin zwar noch irgendwie Verständnis. Doch dass sie ihren Geräteschuppen "platt machen" soll, das geht Katja Hebi zu weit.

Schwarzwald-Baar-Kreis. Ist die Villingerin ein Einzelfall, oder muss das Baurechtsamt immer wieder auch andere Eigentümer daran erinnern, dass sie nicht zu den "Priviligierten" zählen.

Der Weg schlängelt sich durch den Wald und zu einer Anhöhe: Der Blick fällt zunächst auf einen Steilhang und dann auf ein kleines Privatgelände, das teilweise einer Baustelle gleicht. So, wie es im freien Gelände eben aussieht, wenn an die 400 Thujas ausgegraben wurden. Nun muss, neben einem Chalet mit Mini-Veranda auch ein kleiner Schuppen abgerissen werden, in dem Katja Ise-Hebi ihre Gartengeräte aufbewahrt. So will es das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Ist die Grundstückseigentümerin ein Einzelfall? Oder geraten Besitzer mit Flächen im Außenbereich in schöner Regelmäßigkeit mit der Behörde aneinander, weil sie auf eigene Faust Pflanzen setzen und dazu noch Mini-Häuschen und Schuppen hochziehen? "Solche Fälle sind eher die Ausnahme", erläutert Heike Frank, Presseprecherin im Landratsamt Schwarzwald-Baar, dass "ein Rückbau angeordnet wird".

Fehler gemacht

Mit gemischten Gefühlen fährt Hebi, ehemalige Chefin des Hotels Garland im Villinger Kurgebiet, mittlerweile die etwa 16 Kilometer lange Strecke von ihrer Wohnung in den Stockwald. Die sechs Hektar Land, um die es jetzt geht, gehörten schon der Urgroßmutter, seit etwa sechs Jahren bewirtschaftet Hebi das idyllisch gelegene Gelände am Stockwaldweg, mähe dort, wo landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr hingelangten, halte den Weg und die kleine Straße frei, die an ihrem Grundstück vorbei führen und schneide die Büsche zurück. Doch seit ein paar Tagen ist alles anders. Von den gut 400 Thujas, die Hebi gesetzt hatte, nachdem da Sträßchen verbreitert und deshalb einige Bäume gefällt worden seien, ist nichts mehr zu sehen. "Die mussten alle weg", ebenso wie die kleine Photovoltaikanlage und das Holzhäuschen. Katja Hebi wurmt das zwar, doch letztendlich habe sie "ja den Fehler gemacht" und die Bauten einfach auf das rund 1000 Quadratmeter große Terrain gesetzt. Bevor sie sich um das Familien-Grundstück kümmerte, erzählt sie im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten, hatte ein älterer Mann das Areal gepachtet.

Was ihr jedoch nicht in den Kopf will: Warum muss auch das Minihäuschen dran glauben, dass bereits seit 20 Jahren am gleichen Fleck stehe und in dem sie sperrige Arbeitsgeräte aufbewahre wie Rasenmäher oder Schubkarren, Rechen und Motorsäge. "Da soll ich Landschaftspflege betreiben und andererseits einen Geräteschuppen wieder abreißen. Soll ich jedes Mal aufs Neue die teils schweren Arbeitsgeräte in mein Auto laden?"

Für das Landratsamt kann die Antwort nur ein klares Ja heißen. Zur Begründung schreibt die Behörde: "Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass auf einem Grundstück im Stockwaldweg, Gemarkung St. Georgen, ein Gebäude, für das es einen abgelehnten Bauantrag gab, trotzdem hergestellt wurde. Vorgefunden wurde ein Gebäude mit Aufenthaltsraum und Holzofen. Östlich davon wurde ein kleiner Geräteschuppen aus Kunststoffelementen hergestellt. Ferner wurden auf einer mit einer Thujahecke eingefassten Fläche weitere bauliche Anlagen errichtet." Das Grundstück liege jedoch im Außenbereich. Und hier bestehe grundsätzlich ein "Bauverbot, es sei denn, es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des Paragraphen 35, Baugesetzbuch, erläutert Behörden-Pressesprecherin Heike Frank.

Zeit bis Mitte Mai

Doch Eigentümerin Katja Hebi zähle nicht zu den Priviligierten, "sie ist ja keine Landwirtin", wird Heike Frank deutlich. "Unser Baurechtsamt hat daher der Grundstückseigentümerin angedroht, bezüglich der unzulässigen baulichen Anlagen eine Abbruchsanordnung zu erlassen." Ein Gespräch mit der Betroffenen und ihrem Anwalt sowie der Baurechtsbehörde habe zwischenzeitlich stattgefunden. Die Grundstückseigentümerin habe zugesagt, die noch verbliebenen baulichen Anlagen bis Mitte Mai 2020 zu entfernen und das Grundstück vollständig zu räumen.