Nach dem Börsengang von Hess geht es mehr denn je ums liebe Geld. Foto: dpa

Knapp 100 Anleger bei Verbraucherzentrale. Verjährung im Blick. Größte Aussicht auf Erfolg bei Konsortialbanken.

Villingen-Schwenningen - Außer Spesen nix gewesen? Dass es den Hess-Aktionären trotz des Bilanzskandals anders geht, dafür setzt sich die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger (VzfK e. V.) in Berlin ein.

Schon 80 bis 100 Hess-Aktionäre hätten dort angeklopft und nach ihren Rechten und Möglichkeiten gefragt, erzählte der Vorstand Martin Weimann unserer Zeitung. Gespannt wartet er auf den abschließenden Bericht von Insolvenzverwalter Volker Grub zur Bilanzfälschung. "Wenn man den in der Hand hält, kann man anfangen, sich Gedanken zu machen – vorher ist alles Schall und Rauch."

Die Hände in den Schoß legen sollten die Anleger seiner Meinung nach jetzt trotzdem auf keinen Fall: "Man muss die Zinsuhr anwerfen, das ist jetzt wirklich das Wichtigste", rät er. Soll heißen: Anleger sollten ihre Forderungen bei den Haftungsschuldnern schon geltend machen, eine beispielsweise zweiwöchige Zahlungsfrist setzen, damit danach Verzugszinsen anfallen können. Im Falle eines Aufarbeitungszeitraums von beispielsweise zwei Jahren, können sich diese häufen.

Wer als Haftungsschuldner im Falle Hess aus Sicht der VzfK in Betracht kommen kann, führt sie – ohne Gewähr – in einem Merkblatt auf: Hess AG, Lantwattenstraße 22 in Villingen-Schwenningen, die Landesbank Baden-Württemberg, die Kempen & Co. N.V., M.M.Warburg & CO KGaA, Tim van Delden, Christoph Hess, Jürgen Hess, Wolfgang Rombach, Peter Ziegler sowie die dhmp GmbH & Co KG. Und auch beim Insolvenzverwalter sollten die Geschädigten ihre Forderungen anmelden, rät der Anwalt, "vielleicht gibt es am Ende ja doch eine Quote."

Die größte Aussicht auf Erfolg für geprellte Anleger sieht Weimann bei den Konsortialbanken. Seien die Fehler und Diskrepanzen in den Bilanzen groß genug, dass diese Banken es hätten erkennen müssen, so Weimann, könne man versuchen, Forderungen dort geltend zu machen. "Ich will keine Klagen machen, die zu riskant sind", und er habe auch kein Interesse daran, "die Leute in irgendwelche irrsinnigen Prozesse zu treiben", so Weimann. Aber die Zeit dränge: Ansprüche aus Prospekthaftung aus dem Wertpapierprospektgesetz verjähren nach drei Jahren, die wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation schon nach einem Jahr, Stichtag dürfte der Jahrestag der ad-hoc Mitteilung zum Bilanzskandal, der 21. Januar, sein.