Türsteher stellt Handgranate zur Verfügung
Die Mitangeklagten äußerten sich zunächst nicht. Der Türsteher aus Rottweil arbeitete damals für das Villinger Sicherheitsunternehmen, deren Betreiber den Anschlag in Auftrag gegeben haben sollen. Er selbst bestritt jede Beteiligung, gab aber zu, die Handgranate zur Verfügung gestellt zu haben.
Auch die Mitangeklagten bewegten sich offensichtlich in der Türsteher-Szene. Der 24-Jährige und zwei 23-jährige Mitangeklagte müssen sich jetzt wegen versuchten Mordes, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und wegen eines Verbrechens gegen das Kriegswaffengesetz verantworten. Zwei der "Chefs" sind unter anderem wegen Anstiftung zum versuchten Mord angeklagt. Ein sechster Mann aus dem Raum Rottweil muss sich wegen Verbrechensverabredung verantworten.
Aus der Anklage geht hervor, dass es in dem Villinger Wachunternehmen dicke Luft gegeben hatte, nachdem man von der Tuttlinger Firma als Subunternehmer für die Bewachung des Flüchtlingsheims in Villingen beauftragt worden war.
Der Tuttlinger Wachdienst habe für seinen Einsatz vom Regierungspräsidium Freiburg pro Mann und Stunde 18,90 Euro, zuzüglich Nacht- oder Wochenendzuschlägen erhalten. Bei den Mitarbeitern des Villinger Subunternehmens seien aber nur maximal zehn Euro pro Mitarbeiter und Stunde angekommen. Deshalb sei einer der wichtigsten Mitarbeiter des Villinger Unternehmens zusammen mit weiteren Kollegen zur Konkurrenz übergelaufen.
Tuttlingern einen Denkzettel verpasst
Der Auftrag in der Unterkunft war damit verloren. Deshalb habe man dem Tuttlingern Wachdienst einen "Denkzettel" verpassen und den Auftrag zurückgewinnen wollen.
Geworfen haben soll die Granate ein 23-Jähriger, der seither in Haft sitzt. Ebenfalls in Untersuchungshaft sitzen einer der Betreiber der Villinger Firma und ein ebenso 23-jähriger Mitarbeiter. Letzterer soll nach Angaben des 24-Jährigen derjenige gewesen sein, der die Idee zu dem Granatenanschlag hatte.
Einer seiner Chefs und er selbst hätten die Idee für verrückt gehalten. Er habe auch nicht geglaubt, dass der Kollege wirklich zur Tat schreiten würde, meinte der 24-Jährige. Ein erster Versuch, für den er zwei "unscharfe" Handgranaten zur Verfügung gestellt habe, sei abgebrochen worden. Für den zweiten sei dann der 23-Jährige als "Werfer" angeheuert worden. Dafür habe der Mann, der die Idee hatte, 3000 Euro, und der Werfer 1000 Euro von dem inzwischen inhaftierten Chef bekommen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bezweifelte diese, angeblich inzwischen vierte Variation der Aussage des 24-Jährigen. Er vermutete, dieser wolle seinen inhaftierten Chef und einen Mitarbeiter schützen, der dafür den 23-jährigen Kollegen belastet, der ihn früher einmal hereingelegt hatte. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.
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