Die gefundene Menge an Marihuana hätte für 72 000 Joints gereicht. Foto: Karmann

32-Jähriger bunkert sieben Kilo Marihuana und Pistole in Wohnung. Stoff reicht für 72.000 Joints.

Villingen-Schwenningen/Konstanz - Vom Landgericht Konstanz ist am Mittwoch ein 32-jähriger Mann wegen bewaffneten Drogenhandels zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Polizei hatte in seiner Wohnung in Schwenningen eine große Menge an Marihuana sichergestellt.

72.000 Joints hätten aus dem gefundenen Marihuana gedreht werden können. Es war also keine kleine Menge, die im Mittelpunkt des Strafprozesses gegen den seit knapp neun Monaten inhaftierten Mann aus dem Kosovo stand. Dass die Ermittler auf die rund sieben Kilogramm Rauschgift stießen, war jedoch einem Zufall geschuldet. Wie kam es dazu?

Die Polizei in Schwenningen sei eines August-Morgens im vergangenen Jahr zu der Adresse einer Person gefahren, deren Papiere gefälscht gewesen sein sollen. Bei der Durchsuchung türmen schließlich zwei Männer, einer davon – der nun Angeklagte – kann nach einem Sprung vom Balkon festgenommen werden. Als die Wohnung auf den Kopf gestellt wird, stößt die Polizei auf die Drogen sowie eine funktionsfähige, wenn auch ungeladene Pistole sowie Munition. Der Fund mündet schließlich darin, dass sich der Mann auf der Anklagebank wiederfindet – ihm wurde bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Zu Unrecht, wie der Angeklagte betont. Als ältester Sohn habe er sich, nachdem Vater und Mutter in seiner Heimat starben, als Familienoberhaupt um seine drei Geschwister kümmern wollen. Für deren Studium wurde seinen Angaben zufolge im Kosovo ein Kredit aufgenommen, die Schulden wachsen dem Mann über den Kopf – er kann die rund 17 000 Euro nicht mehr zurückzahlen, sei deshalb bedroht worden. Als Asylbewerber gelangt er nach Deutschland, besorgt sich dann gefälschte Papiere, um bei einer Baufirma und einem Hausmeisterservice zu arbeiten und den Kredit zurückbezahlen zu können.

Doch der Verdienst reicht nicht, "dann habe ich leider mit diesen Geschäften angefangen". Den Besitz des Rauschgiftes und der Pistole gibt er zu – gedealt habe er aber nicht. Vielmehr sei seine Wohnung gegen eine Bezahlung von 13 000 Euro als Drogendepot genutzt worden, in der ein bislang unbekannter Dritter ("seinen Namen verrate ich nicht") über Monate hinweg gemeinsam mit ihm Marihuana verpackt habe, um es anschließend ohne den Angeklagten zu verticken. So lange, bis die Polizei durch Zufall an der Tür klingelte.

Und die Waffe? Die habe er als Gegenwert genommen, weil ein anderer Schuldner rund 200 Euro nicht zurückzahlen konnte. Für den Leitenden Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth ist die Sache bei der Verhandlung am Mittwoch klar: Der 32-Jährige ist Mittäter, die Wohnung diente dem Gewerbebetrieb des Drogenhandels, dafür würden nicht nur das Rauschgift, eine Waage und Verpackungsmaterial sprechen, sondern auch eine dort aufgefundene Buchführung.

Neben den Arbeitsstunden seiner legalen Arbeit sind dort nach Angaben eines Beamten der Villinger Ermittlungsgruppe Rauschgift auch größere Geldbeträge von bis zu 80 000 Euro vermerkt. Roth: "Die beziehen sich gewiss auf den Handel mit Betäubungsmitteln."

Doch wenn der Kosovare in größerem Umfang in Drogengeschäfte verwickelt ist – zwischenzeitlich wurden auch Verbindungen zur Mafia thematisiert – warum sei er im Zuge von zahlreichen Rauschgiftermittlungen der Kripo und der Staatsanwaltschaft im Raum Villingen-Schwenningen dann nicht früher in Erscheinung getreten? "Man hat da in unserem beschaulichen Städtchen ja mit eisernem Besen durchgekehrt", erklärt sein Pflichtverteidiger, "der wäre doch aufgefallen."

Das spielte für den Vorsitzenden Richter der Vierten Strafkammer, Arno Hornstein, aber keine Rolle. Er sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte ein Mittäter und nicht nur der Depothalter war. Dafür würden auch seine Aufzeichnungen in der Buchführung sprechen. Aufgrund der Kombination mit Schusswaffe ("da sind wir sensibel") hielt der Richter eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten für gerecht. Der 32-Jährige, der sich reumütig zeigte, möchte das Urteil allerdings nicht akzeptieren.