Drei Jahre und neun Monate Haft für Überfall auf Prohoga-Großmarkt.
Villingen-Schwenningen - Wegen schwerer räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz hat das Landgericht Konstanz am Donnerstag einen 30-jährigen Mann aus Donaueschingen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sein 23-jähriger Cousin muss wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen Hehlerei 2200 Euro Geldstrafe bezahlen.
Großmarkt überfallen
Der 30-jährige Hauptangeklagte hatte gestanden, im Mai maskiert und mit einer Luftdruckpistole in der Hand den Prohoga-Großmarkt in Schwenningen überfallen zu haben. Obwohl er angab, er habe nie Gewalt anwenden wollen, verletzte er zwei Angestellte. Eine dritte Person schleuderte er auf der Flucht "wie einen Kartoffelsack" in die Ecke. Dann floh er mit 12 300 Euro Beute auf dem Motorrad seines Cousins.
Nach den Aussagen der verletzten und immer noch traumatisierten Zeuginnen zeigte sich der Angeklagte entsetzt über sich selbst. Er hatte sich bereits schriftlich bei den Opfern entschuldigt und 3000 Euro Schmerzensgeld bezahlt. Als die Frauen erfuhren, dass dieser "Täter-Opfer-Ausgleich" zu einer Strafmilderung führen könnte, kündigten sie die sofortige Rückzahlung der Entschädigungen an. Sie wollen den Täter hart bestraft sehen.
Psychische Abhängigkeit zu einer Prostituierten
Das Gericht kam trotzdem zu einer Strafe unter fünf Jahre. Dies aber nicht wegen der Schmerzensgeldzahlungen. Vielmehr berücksichtigten die Richter das "ungewöhnliche Motiv" und die "ungewöhnliche Person" des Täters sowie dessen aufrichtiges Bedauern: "Seine Reue halten wir für ehrlich", erklärte der Vorsitzende Richter. Anders als Staatsanwalt und Opferanwältin ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte tatsächlich in einer Art psychischer Abhängigkeit zu einer Prostituierten geraten war.
Sein Pflichtverteidiger meinte: "Er hatte einen Riesen-Geldbedarf und eine Riesen-Sehnsucht nach körperlicher Nähe." Der Angeklagte mit Fachabitur ist durch seine Familie Mitglied einer strengen, stark kontrollierenden Glaubensgemeinschaft. Bei dem Komplex beladenen Mann hatte dies negative Auswirkungen auf seine psychosoziale Entwicklung.
Rein rechtlich wertete das Gericht die Tat als "kaltblütigen, klassischen Überfall mit Waffe", berücksichtigte jedoch, dass der Angeklagte in dieser Situation "relativ umnebelt" gewesen sei.
Sein jetzt zu einer Geldstrafe verurteilter Cousin hatte das Motorrad wider besseres Wissen als gestohlen gemeldet. Später nahm er 1000 Euro vom dem Angeklagten als Ersatz an. Dabei, so das Gericht, habe er billigend in Kauf genommen, dass das Geld aus dem Überfall stammte.