Der Sozialleistungsempfänger hat seinen Lebensunterhalt durch regelmäßige Taxifahrten aufgebessert. Foto: dpa

Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt wegen Sozialbetrugs. Einkommen verheimlicht.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Ein 65-jähriger Taxifahrer aus dem Landkreis wurde jetzt vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen wegen Betruges in zwei Fällen sowie der Beihilfe zur Vorenthaltung von Sozialbeiträgen in 26 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Dies teilte jetzt das Hauptzollamt Singen mit.

Wie Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts ermittelten, hatte der 65-Jährige – angeblich erwerbslose – Sozialleistungsempfänger seinen Lebensunterhalt über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren durch regelmäßige Taxifahrten aufgebessert.

Gegenüber der Agentur für Arbeit und der zuständigen Krankenkasse hat er jedoch sein tatsächliches Einkommen verheimlicht beziehungsweise zum Teil über Monate hinweg falsch dargestellt. Zu diesem Zweck wurden Lohn- und Arbeitszeitmitteilungen gefälscht, indem diese deutlich niedrigere Zahlungen und Arbeitszeiten auswiesen, als dies tatsächlich der Fall war.

Der Schaden für die Sozialkassen beträgt mehr als 21 000 Euro. Wegen der Höhe des Schadens sowie des jahrelangen kriminellen Vorgehens des Mannes verhängte das Gericht eine Haft- statt einer Geldstrafe. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt, da der Taxifahrer bislang nicht vorbestraft war. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.