Der Mann hat zwei Banken in Schwenningen überfallen. Archivbild. Foto: Marc Eich

Überfall auf zwei Banken in Schwenningen und in Singen sowie auf zwei Supermärkte in der Schweiz.

Villingen-Schwenningen - Zwei Jahre und drei Monate muss ein 58-Jähriger aus Villingen ins Gefängnis, der sich vor dem Amtsgericht wegen des Überfalls auf zwei Banken in Schwenningen und in Singen sowie auf zwei Supermärkte in der Schweiz verantworten musste.

Sein Lebenslauf war nicht geradlinig, wie zu hören war. Er habe zuletzt eine Arbeitsstelle in der Schweiz gehabt, aber kein Geld, um Lebensmittel zu kaufen, schilderte er seine Lage. Da kam ihm die Schnapsidee, so der Staatsanwalt, eine Bank zu überfallen. Von der Schweiz kommend, fand er eine Bank in Singen. Schnell schrieb er einen Zettel mit dem Inhalt: "Das ist ein Überfall, ich habe eine Pistole in der Jackentasche und ein Insektenspray." Die Bankkassiererin meinte, das sei ein Spaß und sagte zu dem Räuber, ob das wohl nicht sein Ernst sei und er floh.

Der Hunger blieb, und so suchte er sich eine Sparkassenfiliale in Schwenningen aus. Da ging der sonst schüchtern wirkende Räuber routinierter vor. Die Kassiererin gab ihm einen mittleren vierstelligen Betrag. Vor Gericht schilderte er, dass er in der Schweiz monatlich 5200 Franken verdiente. Nach Abzügen blieben ihm 1200 Euro. Der Staatsanwalt meinte, damit müsste man auskommen. Der Angeklagte sei kein Bankräuber wie im Film, aber es seien schwere, nicht entschuldbare Taten. Der Verteidiger hielt dagegen, der Mann habe die Kassiererin beim Überfall in Singen nur leicht zur Seite geschubst. Der Angeklagte beteuerte, dass er nicht gewalttätig sei. Gleichzeitig entschuldigte er sich bei der als Zeugin geladenen Bankkassiererin.

Der Verteidiger forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und wies auf die günstige Sozialprognose hin, wie die Suche nach einer Arbeitsstelle und eine neue Beziehung. Der Staatsanwalt lehnte eine Bewährung ab.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil lautete auf zwei Jahre und drei Monate Haft ohne Bewährung "Das ist die unterste Grenze. Eins ist klar in Deutschland: Wer in Deutschland eine Bank überfällt, kommt in den Knast", betonte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung.