Wenn Fridi Miller Klage beim Verwaltungsgericht einreicht wären – aufgrund des laufenden Verfahrens – die Wahlen bis zum 1. Januar 2019 nicht rechtskräftig und Jürgen Roth könnte das Amt des Oberbürgermeisters nicht antreten. Foto: Kienzler

Fridi Miller hält Rathaus mit Wahlanfechtungen und Rechtsstreitigkeiten auf Trab.

Villingen-Schwenningen - Die Frage nach Amtseinführung des neuen OBs bleibt eine Hängepartie. Richter Klaus Döll vom Verwaltungsgericht Freiburg muss VS vertrösten: Bei der Verhandlung am Dienstag ist zwar ein Urteil gefallen, allerdings wird dieses der Klägerin Fridi Miller nur schriftlich zugestellt. Solange, bis sie es selbst erhalten hat – möglicherweise bis Jahresende, vermutlich aber früher –, bleibt die Antwort auf die Frage, ob die streitbare Dauerkandidatin laut Verwaltungsgericht überhaupt prozessfähig ist, nichtöffentlich. Wäre sie es nicht, hätten sich sämtliche Wahlanfechtungen und Rechtsstreitigkeiten für Miller offenbar erledigt – sie wäre dann, gerichtlich bestätigt, gesundheitlich nicht in der Lage dazu.

Die Wahlanfechtung Millers ist auch im Rathaus Thema: "Sofern keine Klage erhoben wird, tritt Jürgen Roth das Amt des Oberbürgermeisters regulär zum 1. Januar 2019 an. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Friedhild Anni Miller Klage beim Verwaltungsgericht einreicht. Dann wären – aufgrund des laufenden Verfahrens – die Wahlen bis zum 1. Januar 2019 nicht rechtskräftig und Jürgen Roth könnte das Amt des Oberbürgermeisters nicht antreten", heißt es dort. Erst wenn das Verwaltungsgericht über die Gültigkeit der Wahl entschieden habe, könne er sein Amt antreten.

Und dann? Sollte Klage ergehen, würde laut Gemeindeordnung der bisherige Amtsinhaber, also Rupert Kubon, die Geschäfte vorübergehend weiterführen. Doch dieser erklärt: "Im Interesse unserer Stadt und einer geordneten Weiterführung der Amtsgeschäfte werde ich – im Falle der Einreichung einer Klage – das Amt des Oberbürgermeisters nicht weiterführen." Somit könnte Roth vom Gemeinderat zum Amtsverweser bestellt werden. Hierzu habe er sich bereits bereiterklärt.

13. Januar hat es in sich

Ein Amtsverweser übernimmt alle Funktionen eines Oberbürgermeisters, hat aber kein Stimmrecht im Gemeinderat. Die Bestellung eines Amtsverwesers erfolgt durch den Gemeinderat. Eine öffentliche Sondersitzung des Gremiums ist für Sonntag, 13. Januar, terminiert, um Jürgen Roth – bei einem Klageverfahren – als Amtsverweser zu bestellen. Sollte es kein Klageverfahren geben, wird er an diesem Tag als OB vereidigt.

B7 oder B8?

Über sein Gehalt entscheidet am 28. November der Gemeinderat. Zwei Varianten stehen zur Auswahl. So könnte das Gremium ein Grundgehalt der Besoldungsgruppe B7 von rund 10.080 Euro pro Monat festlegen. Hinzu käme eine monatliche Aufwandsentschädigung von 13,5 Prozent des Grundgehalts wegen des "allgemein verursachten erhöhten persönlichen Aufwandes" in Höhe von 1361 Euro – summa summarum würde er also 11.441 Euro verdienen. In einer zweiten Amtsperiode könnte in die Besoldungsgruppe B8 gewechselt werden, damit läge der Gesamtverdienst inklusive Aufwandsentschädigung bei 12.027 Euro pro Monat. Möglich wäre auch, sofort mit der höheren Besoldungsgruppe einzusteigen.