Sie laufen und laufen - aber wie lange laufen die Verträge der rund 2000 Mitglieder des "Injoy" nun, da das Studio einen neuen Besitzer hat, eigentlich noch? Foto: Spitz

Bleiben Verträge der rund 2000 Mitglieder gültig? Kündigungsmöglichkeit treibt Beteiligte um.

Villingen-Schwenningen - Hinter den Kulissen läuft der Fitnesskrieg rund um das Studio "Injoy" weiter. Eine spannende Frage ist die nach den Mitgliederverträgen. Behalten diese Gültigkeit? Gehen die Verträge der 2000 Mitglieder wirklich ungefragt an den neuen Studio-Eigentümer Horst-Eckart Göppinger oder seine SAGO GmbH über? Und besteht wirklich kein außerordentliches Kündigungsrecht angesichts des Blitzverkaufs? Gerade die letzte Frage dürfte für viele entscheidend sein.

Die nach eigenem Bekunden "nicht ganz feine Art", mit der Horst-Eckart Göppinger das Injoy vor der Komplett-Räumung bewahrt hatte, weckt viel Unmut. Dass der Immobilien-Besitzer Werner Harder, der im Rahmen eines Vergleichs mit der Zusage, Hans Günter räume das Studio bis Mitte Mai 2012, bereits 2011 auf 100 000 Euro Miete verzichtet habe, nun doch vorerst machtlos zusehen muss, wie sich mit Göppinger ein ungebetener Gast in seinem Eigentum einnistete, trifft auf großes Unverständnis. Und auch die missliche Lage von G1-Betreiber Gaetano Cristilli, der für die Gottlieb-Daimler-Straße 6 schon lange einen Mietvertrag hat, dort aber seine Versprechen gegenüber acht neuen Mitarbeitern, Honorarkräften, Handwerkern und neuen Mitgliedern noch nicht wahr machen kann.

Und nun? Nun setzt Göppinger noch eins drauf: In einem Schreiben informierte er die Injoy-Mitglieder über den Verkauf und behauptet: "Ab sofort erfüllt die SAGO GmbH ihren Mitgliedsvertrag vollumfänglich. Der bestehende Mitgliedsvertrag geht Kraft Gesetzes vollumfänglich auf die SAGO GmbH über, ähnlich wie bei einem Mietvertrag, der auch auf den neuen Grundstückseigentümer übergeht."

Dass die Gegenseite gerade in dieser pikanten Frage umfänglich recherchiert, versteht sich von selbst. Sie kontaktierte den Rechtsanwalt Simon Rastädter aus Hamburg. Der ist für den DSSV, den Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen, tätig. Er wurde mit dem Fitnesskrieg in VS konfrontiert und schreibt dazu nun, "dass ohne Zustimmung des Gläubigers (hier: Studiomitglied) keine Verträge einfach übergehen können. Dem trägt das Gesetz in § 309 Ziffer 10 BGB Rechnung, indem Klauseln, in denen ein Dritter statt des Verwenders in die Verträge eintritt unwirksam sind (mangels Zustimmung des Mitglieds), es sei denn, der Dritte wird vor Abschluss des Vertrages namentlich genannt (liegt hier nicht vor) oder dem anderen Vertragsteil wird das Recht eingeräumt, sich von dem Vertrag zu lösen". Ein Grund für die gesetzliche Regelung sei auch, sich nicht blind einen Vertragspartner aufschwatzen zu lassen, den man nicht kennt.