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Schwarzwälder Bote verlost Fest-Kracher. Bewerbungen bis Anfang August möglich.

Villingen-Schwenningen - Ob Kindergeburtstag, Straßenfest oder Nachbarschaftsparty: Mit diesem Gewinn wird Ihre Veranstaltung zum echten Höhepunkt.

Sie wollen Ihrem Kind zum Geburtstag eine große Überraschung machen? Oder beim Grillfest den Nachbarskindern eine echte Attraktion bieten? Dann versuchen Sie mit einer kreativen Bewerbung Ihr Glück beim Gewinnspiel des Schwarzwälder Boten und sichern sich für einen Tag eine Hüpfburg inklusive fachkundiger Betreuung. Der Bewerbungszeitraum ist ab sofort und endet am Samstag, 5. August. Aus allen Bewerbungen, in denen Sie uns mitteilen, warum ausgerechnet Sie zu den Gewinnern zählen sollten, werden drei Sieger ausgewählt.

Der Einlösezeitraum ist von Montag, 14. August, bis Sonntag, 17. September. Um nach der Auslosung, die in der Woche nach Einsendeschluss erfolgen wird, umgehend in die Planung für diesen einzigartigen Tag gehen zu können, sollen die Bewerber ihren Wunschtermin für ihre Veranstaltung angeben. So kann der Schwarzwälder Bote garantieren, dass der Wunschtermin auch klappt.

Der Gewinn beinhaltet die Lieferung, das Aufstellen und die Betreuung der Hüpfburg durch Mitarbeiter des Schwarzwälder Boten. Die Uhrzeit und Dauer wird nach der Auslosung individuell mit dem Gewinner besprochen. Für die restliche Ausrichtung des Kindergeburtstages, Spielenachmittags oder Grillfestes sind ausschließlich die Bewerber selbst verantwortlich.

Wer am Gewinnspiel teilnimmt, sollte folgendes beachten: Voraussetzung für den Aufbau der Hüpfburg, die eine Größe von 5,20 Meter auf vier Meter hat, ist eine Fläche von mindestens 42 Quadratmetern (sechs auf sieben Meter) sowie ein flacher Untergrund mit Asphalt oder Rasen. Kies ist eher ungeeignet. Außerdem spielt das Wetter eine Rolle. Sollte es an diesem Tag regnen, kann die Hüpfburg nicht aufgebaut werden, beziehungsweise muss bei einsetzendem Regen umgehend abgebaut und abgedeckt werden – es kann selbstverständlich ein Nachholtermin für den Tag vereinbart werden.

Die Hüpfburg darf ausschließlich von Kindern im Alter von drei bis zwölf Jahren benutzt werden. Je nach Gewicht der Kinder, können bis zu zehn Personen zeitgleich auf die Hüpfburg. Die Nutzung durch Erwachsene ist verboten.

Sie wollen die Hüpfburg unbedingt haben? Dann nichts wie los! Bewerben Sie sich mit einem kreativen Schreiben, einer gebastelten Bewerbung, einem Video, oder mit was auch immer Ihnen einfällt.