Das Urteil ist gefallen – die beiden 28-Jährigen, die einen Mann lebensgefährlich verletzt hatten, müssen für mehrere Jahre hinter Gitter. Foto: Pixabay

Zwei 28-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Mehrere Jahre Haft.

VS-Schwenningen/Konstanz - Beinahe tot schlug ein 28-Jähriger und seine gleichaltrige Mittäterin im Juli 2018 einen 44-jährigen Mann, der sowohl die Angeklagte als auch die Frau des 28-Jährigen sexuell belästigt haben soll. Bis zuletzt behaupten beide Täter, dass es nie darum ging, den Mann zu töten. Absicht sei gewesen, dem Geschädigten einen Denkzettel zu verpassen. Vom versuchten Mord sah das Landgericht Konstanz letztendlich ab. Dennoch erwartet die beiden Angeklagten eine mehrjährige Haftstrafe.

Mehrere Jahre hinter Gitter

Im Juli 2018 lockten die beiden Beschuldigten das Opfer in einen Hinterhalt auf dem EMES-Areal der ehemaligen Uhrenfabrik. Der 28-Jährige lauerte dem Geschädigten in einem Keller auf und schlug dort mit einem Baseballschläger auf ihn ein. Das Opfer, dass sich durch den Angriff lebensgefährliche Verletzungen zuzog, konnte in den Vorhof des Areals flüchten, mehrere Zeugen beobachteten die Tat.

Nach drei Verhandlungstagen verkündete Richter Marc Gerster das Urteil. Verurteilt wurden die beiden Täter wegen der gefährlichen Körperverletzung, der 28-Jährige zudem wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln, in nicht geringer Menge, welche man bei der Durchsuchung seiner Wohnung sicher gestellt hatte. Ihn erwartet eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten, sie muss für sechs Jahre und neun Monate hinter Gitter.

Der Staatsanwalt, der auch bis zuletzt Zweifel an den Motiven der Angeklagten hegte und auch am Ende noch von einem versuchten Mord ausging, hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren für sie und neun Jahren für ihn gefordert. Er sei der Ansicht, dass die 28-Jährige ihren Mittäter für die Tat bezahlt hätte und den 44-Jährigen, mit dem sie in einer Geschäftsbeziehung stand, des Geldes wegen habe umbringen wollen. Die beiden Verteidiger hingegen plädierten auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung hätte ausgesetzt werden sollen.