Diesel: IHK sieht die Fahrzeug-Hersteller in der Pflicht

Schwarzwald-Baar-Kreis. "Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge wären die denkbar schlechteste Option", kommentiert Dieter Teufel, Präsident der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Richter in Leipzig haben entschieden, dass Kommunen eigenmächtig und ohne bundeseinheitliche Regelung Fahrverbote verhängen dürfen. Dieter Teufel: "Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sehe ich weiter die Automobilhersteller und die Politik in der Pflicht, Fahrverbote zu verhindern und das verloren gegangene Vertrauen in modernste Antriebstechnologien beispielsweise mit Nachrüstungen zur Abgasnachbehandlung wiederherzustellen. Darauf haben nicht nur die Autofahrer selbst, sondern auch die vielen Automobilzulieferer und ihre Beschäftigten in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg und in ganz Deutschland einen Anspruch." Die Debatte über nachhaltige Mobilität der Zukunft werde mit dem heutigen Urteil einmal mehr rein auf Stickoxid-Emissionen im Fahrbetrieb verkürzt und erwecke den Eindruck, dass die Diesel-Technologie per se umweltschädlich sei, so IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez. "Vielmehr ist aber ein differenzierter Blick erforderlich. Denn zum einen ist die Stickoxidbelastung einiger Städte im vergangenen Jahr nicht zuletzt dank neuer Diesel-Technologien zurückgegangen. Zum anderen müssen auch andere Emissionen – und nicht nur im Fahrbetrieb, sondern auch bei der Produktion, bei der Energieerzeugung und beim Recycling der Fahrzeuge – berücksichtigt werden." Zudem müsse der Aufwand von Diesel-Fahrverboten im auch Verhältnis zum Nutzen stehen.

Für die Wettbewerbsfähigkeit und die Funktionsfähigkeit von Innenstädten sei ein funktionierender Ver- und Entsorgungsverkehr von großer Bedeutung. Pauschale Zugangsbeschränkungen verteuerten den Verkehr und führten zu Verlagerungseffekten mit entsprechend negativen Folgen für Umwelt und Verkehrsfluss. Nicht alle Firmen, gerade kleine und mittelständische Unternehmen, könnten von heute auf morgen den Fuhrpark umrüsten.

Vor der Einführung genereller Fahrverbote müssten die Auswirkungen angemessen berücksichtigt werden und praktikable Regelungen zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit getroffen werden." Martin Schmidt, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter Standortpolitik bei der IHK, hinterfragt auch die Umsetzbarkeit von Fahrverboten: "Wie sollen Fahrverbote sinnvoll umgesetzt werden, wenn selbst die Polizeibehörden davon ausgehen, dass Kontrollen aufgrund der angespannten Personalsituation unmöglich sind?