Förderverein "Mach mit" unterstützt Bedürftige mit Nachhilfe und günstigen Lebensmitteln
Von Birgit Heinig
VS-Schwenningen. Sogar getanzt wurde beim Sommerfest des Hilfevereins "Mach mit" am Samstag Ob dem Brückle. Das Dankeschön für alle Helfer und Sponsoren gelang einmal mehr zu einer ausgelassenen Open-Air-Feier.
Zur Musik des seit Jahren treuen Unterstützers Max Schwind und spontanen Gesangseinlagen von Klaus Schelling ließ es sich bei zwar drohenden, aber dicht haltenden Regenwolken nicht nur gut essen und trinken, auch ein mit Spenden bestückter Flohmarkt war im Angebot.
"Mach mit"-Vorsitzende Helgina Zimmermann blickt auf ein Jahr zurück, in dem der Verein erstmals eine gezielte Einzelförderung für Schulkinder der Klassen fünf bis sieben in den Fächern Deutsch und Mathematik an der Goldenbühlschule und an der Deutenberg-Hauptschule durchgeführt hat.
Was ehrenamtlich mit Dietmar Link begann, werde sich im nächsten Schuljahr mit den Herren Krötzinger (Schwenningen) und Kurze (Trossingen) fortsetzen. Einstellen werde der Verein indes seine Förderung mit Lehrmittelgutscheinen, da diese jetzt im Bildungspaket der Bundesregierung enthalten seien, sagt Zimmermann. Stattdessen werde der Verein nun denjenigen beistehen, die Probleme bei der Beantragung haben. Dienstags, donnerstags und freitags von 13.30 bis 15.30 Uhr sei dafür die Geschäftsstelle Ob dem Brückle 27 besetzt. Telefonisch werden Auskünfte über 07721/99 40 90 gegeben.
"Tafel" verzeichnet steigende Nachfrage
"Mach mit" ist zudem Träger der "Tafel", die in fünf Zweigstellen in Villingen, Schwenningen, Donaueschingen, St. Georgen und Triberg im vergangenen Jahr 19 815 bedürftige Kunden mit verbilligten Lebensmitteln versorgt hat. Eine Zahl, die von Jahr zu Jahr zwischen drei und fünf Prozent steige. In St. Georgen habe man in 2010 sogar 9,5 Prozent mehr Ausweise für Bedürftige ausgestellt, sagt Helgina Zimmermann. Sie weiß, dass die "Tafel" für viele der letzte Strohhalm ist.
Die Bemessungsgrenze für Bedürftige im Sinne der "Tafel" liegt bei 1200 Euro Einkommen für ein Ehepaar. Pro Kind werden schließlich noch einmal 200 Euro veranschlagt, eine erwachsene Einzelperson ist ab 900 Euro hilfeberechtigt.