28-Jähriger wird wegen Freiheitsberaubung und körperlicher Misshandlung verurteilt.

Villingen-Schwenningen - Dank eines vollumfänglichen Geständnisses, eines Anti-Aggressions-Trainings und einer freiwilligen Schadensersatzzahlung an seine Ex-Freundin konnte eine 28-jähriger Angeklagter gerade noch mal seinen Kopf aus der Schlinge der Justiz ziehen. Der Mann stand am Donnerstag wegen Freiheitsberaubung vor dem Amtsgericht.

Die Vorfälle, die sich in einem Mehrfamilienhaus in einer VS-Umlandgemeinde abspielten, hatten es durchaus in sich: In drei Fällen soll der damalige Freund die heute 37-Jährige daran gehindert haben, nach jeweils heftigen Streitigkeiten die Wohnung zu verlassen. In zwei Fällen kam es dabei sogar zu körperlichen Übergriffen.

Im Mai 2018 sei es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, bei der der 28-Jährige seine Freundin am Handgelenk packte und daran hinderte, die Wohnung zu verlassen, um zu ihrer Mutter zu gehen. Anschließend sperrte er sie für 15 Minuten in das Wohnzimmer ein. Er versetzte ihr außerdem einen Schlag, woraufhin ihr Nase blutete.

Auf dem Balkon ausgesperrt

Im Sommer 2018 sperrte er sie – erneut nach einem Streit – für fünf Minuten auf den Balkon. Der dritte und heftigste Vorfall ereignete sich kurz darauf: Nachdem die emotionalen Wellen bei dem Paar offenbar wieder hoch schlugen, hinderte der Angeklagte das Opfer an der Flucht, die darauf wieder auf dem Balkon gefangen war. Da sie dort um Hilfe schrie, warf er sie zu Boden und zog sie anschließend – über die Schwelle – schmerzhaft wieder in die Wohnung.

Dabei erlitt sie Prellungen, noch heute habe die 37-Jährige den schmerzhaften Folgen der Auseinandersetzung zu kämpfen. Vor Gericht schilderte sie außerdem unter Tränen, dass sie sich aufgrund der Übergriffe in psychologischer Behandlung befindet – wobei auch bereits aus ihrer vorherigen Beziehung psychische Problemen resultierten, wie sie erklärte. Unklar blieb, ob die 37-Jährige gegen ein von beiden Seiten angestrebtes und vom Familiengericht verhängtes Kontaktverbot verstoßen hatte. Vor Gericht bestritt sie, ihren Ex-Freund über soziale Netzwerke kontaktiert zu haben.

Nach den gewalttätigen Vorfällen reagierte der junge Mann jedoch – vermutlich auch, weil er aufgrund der ein schlägigen Vorstrafen wegen Körperverletzung einer möglicher Haftstrafe entgegenwirken wollte. So absolvierte er ein Anti-Aggressions-Training und ließ sich aufgrund einer problematischen Störung der Impulskontrolle therapieren. Mit Erfolg, wie er von den Einrichtungen bescheinigt bekommen hat. Die Verhandlung nutzte er darüber hinaus für einen Täter-Opfer-Ausgleich und bot, nach einer Entschuldigung, 1000 Euro als Entschädigung. Das Gericht verhängte daraufhin eine zehnmonatige Haftstrafe mit vierjähriger Bewährungszeit. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.