Symbolbild. Foto: © Kzenon/Fotolia.com

Betreiber sieht trotz Attest vom Arzt keinen Grund, die 68-Jährige aus dem Vertrag zu entlassen.

Villingen-Schwenningen - Keine Trainingseinheiten, keine Gymnastik: Das ärztliche Attest ist deutlich. Doch die Bescheinigung nützt einer älteren Frau nichts. Ein Fitnessstudio aus dem Kreis sieht keinen Grund, die 68-Jährige aus dem Vertrag zu entlassen.

Die Frau aus der Doppelstadt wollte etwas für ihre Gesundheit und Beweglichkeit tun und schloss einen Jahresvertrag mit einem Fitnessstudio zu m 31. Januar 2015 ab. Monatlich sei der Betrag über das Sepa-Verfahren eingezogen worden, erzählt sie im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Vier Monate lang habe sie bislang regelmäßig trainiert und bezahlt, knapp 50 Euro monatlich, bis sie heftige Rückenschmerzen bekommen habe.

Die Klärung der starken Schmerzen bei einem Hausarzt-Besuch brachten auch das Aus für einen Studio-Besuch: "Mein Arzt hat mir gesagt, dass ich sofort aufhören soll", erläutert sie, "keine Geräte, keine Trainingseinheiten, keine Gymnastik."

Mit einem ärztlichen Attest verließ sie die Praxis und setzte das Kündigungsschreiben an das Fitnessstudio auf. "Das Attest habe ich freilich beigelegt." Die Reaktion verblüffte und verärgerte die Frau. "Ich sollte bis zum 31. Januar 2017 meine Beiträge weiter bezahlen", erzählt sie.

Kein Kompromiss

Auch auf einen Kompromiss habe sich der Geschäftsführer nicht eingelassen. "Und dies, obwohl ich ein ärztliches Attest habe", wundert sie sich. Und dies wohl zu Recht, findet sie, wenn "man sich bei anderen Studios so umhört". Schon der erste Anruf bestätigt die Dame. Selbstverständlich, hieß es aus einem anderen Studio, könne man die Mitgliedschaft aus gesundheitlichen Gründen jederzeit kündigen, falls eine ärztliche Bescheinigung vorliege. Schwierig werde es nur dann, wenn man bei besonders günstigen Angeboten den Jahresbeitrag bereits im Voraus bezahlt habe.

Juristisch sieht sich die Frau im Recht. "Das Mitglied in einem Sportstudio kann bei Vorlage eines ärztlichen Attestes mit sofortiger Wirkung den Fitnessvertrag kündigen", soweit ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main. Einige Gerichte gehen einen Schritt weiter und verlangen darüberhinaus, dass der Arzt die medizinischen Hintergründe der Erkrankung benennt". Die Einschätzung, dass eine Fortführung des Trainings zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands führen könne, genüge nicht.

Der Fitnessstudio-Betreiber nimmt die Vorwürfe äußerst gelassen: "Da muss ich ja lachen", reagiert er und argumentiert, "dass wir mit unserem Programm und unseren qualifizierten Trainern der Frau bei ihren Beschwerden helfen könnten. Zu uns kommen ja viele Leute mit Bandscheibenproblemen", fügte er hinzu. Das Argument "ärztliches Attest" lässt er nicht gelten. Er habe sich bei der Rechtsabteilung seines Verbandes informiert. Diese, von der Frau angeführten, gesundheitlichen Probleme seien kein Kündigungsgrund, um aus dem Vertrag heraus zu kommen, urteilt er. "Nochmals, wir könnten der Frau ja helfen."