Mit einer Verwaltungsbeschwerde gehen die Kreise Schwarzwald-Baar, Waldshut und Konstanz und
Mit einer Verwaltungsbeschwerde gehen die Kreise Schwarzwald-Baar, Waldshut und Konstanz und die Gemeinde Hohentengen gegen eine Teilgenehmigung des Schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt zur Senkung der Mindesthöhe auf der Piste 32 des Flughafens Zürich-Kloten vor.
Schwarzwald-Baar-Kreis. (ewk). Kreistagsausschuss für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit wurde jetzt über den Sachstand informiert. Auch wenn deutscher Luftraum nicht unmittelbar in Anspruch genommen wird, führt das dazu, dass Flugzeuge dichter an die deutsche Grenze herangeführt werden. Nach Auffassung der Beschwerdeführer widerspricht die Verfügung insbesondere dem völkerrechtlichen Rücksichtnahmegebot beziehungsweise umweltvölkerrechtlichen Schädigungsverbot. Danach ist es einem Staat verboten, das eigene Hoheitsgebiet derart zu nutzen, beziehungsweise nutzen zu lassen, dass der Umwelt anderer Staaten erheblicher Schaden zugefügt wird. Die durch den Flughafen Zürich hervorgerufenen Umweltauswirkungen müssen somit primär auf schweizerischem Gebiet bewältigt werden. Mit der geplanten Entflechtung des sogenannten Ostkonzeptes auf dem Flughafen Zürich-Kloten müssten über Deutschland neue Anflugwege eingerichtet werden. Die Folge wäre eine deutliche Zunahme der Anflüge über den drei südbadischen Landkreisen. Gerechnet wird hier mit 2000 bis zu 10 000 zusätzlichen Flugbewegungen pro Jahr mit signifikanten Lärmmehrbelastungen. Auch künftig werde man alles tun, um eine Genehmigung zu verhindern.