Das Sicherheitsgewerbe stand nach dem Anschlag im Fokus. Foto: Stratenschulte Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Sicherheitsfirma muss sich vor Gericht verantworten

Villingen-Schwenningen/Donaueschingen. Der Handgranatenanschlag auf die Sicherheitskräfte einer Flüchtlingsunterkunft Ende Januar 2016 in Villingen zieht weiterhin juristische Kreise. Beim Amtsgericht in Villingen wurden nun der Geschäftsführer und zwei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie Urkundenfälschung verurteilt. Aufgedeckt wurden die Delikte vor allem deshalb, weil im Zuge des Anschlags weitere Ermittlungen zu den eingesetzten Sicherheitsfirmen eingeleitet wurden.

Es ist gerade die heiße Phase in den Flüchtlingsunterkünften im Land – auch in Villingen und Donaueschingen kommen in den Bedarfsorientierten Flüchtlingsunterkünften jeden Tag weitere Asylsuchende an. Diese müssen bewacht und geschützt werden – das zuständige Regierungspräsidium heuert dafür Sicherheitsfirmen an. Zum Teil faktisch auch zweifelhafte, oft wird wohl nicht so genau hingeschaut, wer denn da für die Sicherheit zuständig ist.

Genau deshalb kam auch die Firma des Angeklagten, die als Subunternehmen einer Sicherheitsfirma aus Tuttlingen auftrat, zum Zug. Im Mittelpunkt steht dabei der 42-jährige Geschäftsführer aus Donaueschingen. Er war derjenige, von dem offenbar die kriminelle Energie ausging. Dank der Fälschung mehrerer Dokumente gründete er zunächst das Unternehmen, bei dem die beiden weiteren Angeklagten (sie wohnen im Kreisgebiet sowie in Stuttgart) als Personalmanager und Lohnbuchhalter mit im Boot waren.

Was dann zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 folgte, gehört schließlich in die Kategorie Wirtschaftskriminalität: Sozialversicherungsbeträge wurden vorenhalten, beim Hauptunternehmen rechnete man Arbeitsstunden ab, die gar nicht geleistet wurden, und darüber hinaus zwackte man über frei erfundene Mitarbeiter weitere Löhne ab. Zudem wurden falsche Sachkundenachweise, die für die Sicherheitsmitarbeiter obligatorisch sind, genutzt, um weitere Securitykräfte einsetzen zu können.

Der Verteidiger des Geschäftsführers führte dabei vor allem die Überforderung in dieser Zeit ins Feld: Es sei alles ein "Chaoshaufen" gewesen, weil das Regierungspräsidium auch für die überwachte Unterkunft in Donaueschingen immer mehr Sicherheitskräfte gefordert hätte, um der Lage Herr zu werden. Dieser Bitte kam der Geschäftsführer auf dubiose Weise nach.

Die Folge: Rund 42 000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen wurden einbehalten, das Hauptunternehmen brachte man zudem um rund 12 000 Euro. Für den Schaden wurde insbesondere der 42-Jährige verantwortlich gemacht. Der dreifache Vater ist mehrfach und auch einschlägig vorbestraft, zog bei den Machenschaften offenbar die Strippen, während die beiden Mitangeklagten nichts von dem einbehaltenen Geld sahen und mit 450-Euro-Jobs abserviert wurden.

Auch deshalb waren sich alle Beteiligten einig, ihm eine besondere Rolle zuzuschreiben. Das äußerte sich in den Urteilen. Während der Geschäftsführer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurde (zudem wurden 33 000 Euro des Schadens eingezogen), kamen die Mitstreiten mit jeweils mit einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe – ebenfalls auf Bewährung – davon. Alle drei müssen darüber hinaus während der Bewährungszeit monatliche Schadensersatzzahlungen leisten.