Gaetano Cristilli, war fassungslos, als er mit seinem Fitnessstudio G1 in die ehemaligen Injoy-Räume im Ifängle eingezogen war – er beanstandete Zerstörungen. Foto: Archiv

Streit rund um Injoy und G1 in Villingen-Schwenningen findet nun gerichtliche Aufarbeitung. Prozess beginnt im Februar.

Villingen-Schwenningen - Der Fitnesskrieg von Villingen-Schwenningen, der 2012 rund um die Fitnessstudios Injoy und G1 tobte, soll nun in einem Hauptverfahren vor dem Amtsgericht ab Februar 2014 seine gerichtliche Aufarbeitung finden.

 

Das Amtsgericht VS informierte gestern, dass das Hauptverfahren gegen den ehemaligen Betreiber eines Sport- und Freizeitparks sowie dessen Nachfolger eröffnet sei. Im Fokus der Justiz stehen der ehemalige Betreiber des Studios Injoy am alten Standort in der Gottlieb-Daimler-Straße sowie sein Nachfolger.

Dem ehemaligen Injoy-Chef werden von der Staatsanwaltschaft Konstanz gleich mehrere Dinge vorgeworfen. Unter anderem geht es offenbar um den überraschenden Betreiberwechsel des Studios – so beschuldigt ihn die Staatsanwaltschaft, bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite geschafft zu haben, um die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, sprich: Er habe die Zwangsräumung ins Leere laufen lassen.

Bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit soll er »Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören«, zerstört haben – der G1-Betreiber hatte nach seinem Einzug im Ifängle mutmaßliche Zerstörungen und unsachgemäßen Ausbau größerer Studiobestandteile angeprangert. Nun wird dem ehemaligen Studiobetreiber auch angekreidet, "fremde bewegliche Sachen sich oder einem Dritten rechtswidrig zugeeignet zu haben".

Sein Nachfolger muss sich ebenfalls vor Justitia verantworten. Ihm wird vorgeworfen, dem ersten Angeklagten beim Vereiteln der Zwangsvollstreckung und dem Bankrott geholfen zu haben.

Mit Spannung erwartet wird die Entwicklung des Prozesses in all diesen Fragen. Da wird ein weiterer Anklagepunkt gegen den ehemaligen Injoy-Betreiber fast zur Nebensache: In fünf rechtlich selbstständigen Handlungen soll er als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung vorenthalten haben.

Der genaue Termin der Verhandlung steht noch nicht fest, erster Verhandlungstag soll laut Gericht im Februar sein, mit mehreren Verhandlungsterminen ist zu rechnen.

Info: Darum ging's

Im Fitnesskrieg drehte sich alles um den geplanten Umzug des Studios Injoy in neue Räume und den geplanten Einzug des Studios G1 in den Räumen im Ifängle. Weil jedoch die neue Bleibe des Injoy nicht rechtzeitig fertiggestellt worden war, blieb das Injoy vorerst, wo es war, und war für das G1 ein planmäßiger Einzug im Ifängle unmöglich – obwohl der vertragliche Boden längst bereitet war. In der Folge entspann sich eine Auseinandersetzung, die in einem überraschenden Betreiberwechsel des Injoys, einer vereitelten Zwangsvollstreckung und vielen Nebenkriegsschauplätzen gipfelte.