Zweiter Verhandlungstag. Amtsgericht: kein Urteil gegen Injoy-Betreiber. "Sachverhalt zu komplex".
Villingen-Schwenningen - Zwei Verhandlungstage und kein Ergebnis: Vor dem Amtsgericht saßen gestern erneut der ehemalige Geschäftsführer des Galimar und der jetzige Injoy-Besitzer. Richter und Staatsanwalt Andreas Mathy kamen übereinstimmend zu der Überzeugung, dass die Sachlage zu verworren und zu komplex sei und so verwies Richter Christian Bäumler den Fall an die nächsthöhere Instanz, das Schöffengericht.
Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen, dazu Bankrott in Tateinheit mit Gläubigerbegünstigung und Unterschlagung lauteten die Vorwürfe an den Ex-Galimar-Chef. Der Geschäftsführer des Injoy hatte sich wegen Beihilfe zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung der Räume in der Gottlieb-Daimler-Straße und Bankrotts zu verantworten (wir berichteten). Zwei klärende Kontaktaufnahmen seit dem ersten Gerichtstermin, so Richter Bäumler, seien ergebnislos verlaufen.
Im Blickpunkt der gestrigen Verhandlung standen der Überlassungsvertrag zwischen dem damaligen Besitzer des Galimar und seinem Nachfolger. Thema war auch fehlende Fitness-Geräte, die zu einem sogenannten Milon-Zirkel im Wert von rund 100 000 Euro gehören. Als Zeugen waren jeweils ein Mitarbeiter einer Leasingfirma, eines Inkassounternehmens, der Umzugsfirma sowie der Insolvenzverwalter geladen. Letztlich brachten die Aussagen nur bedingt Licht ins Dunkel, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Fragen von Verteidiung und Anklage zu spezifisch waren und sich die Themen im Kreise drehten.
Im Verlaufe der gestrigen Verhandlung kündigte Richter Christian Bäumler an, ein Urteil fällen zu wollen. Kurz vor Ende der Verhandlung jedoch ergriff der Geschäftsführer des Injoy das Wort. Er tischte der Versammlung die gesamten Vorgänge zwischen ihm, dem Ex-Chef des Galimar, dem Brigach Business Center (BBC) und der Firma Sago auf. Das hörten sich Richter und Ankläger eine Weile an. Schließlich intervenierte Staatsanwalt Andreas Mathy. "Dass sie sich erst am zweiten Verhandlungstag melden, ist nicht glücklich", so Mathy, der die ausführlichen Berichte als sehr komplex befand.
Er schlug vor, der Injoy-Chef möge die Sachverhalte zusammen mit seinem Verteidiger in Schriftform zusammenfassen. Dann könne man sich unter anderen Voraussetzungen erneut vor Gericht treffen. "Ich fühle mich auch nicht wohl, aber mir wurde angeraten, nichts zu sagen", rechtfertigte sich der Angeklagte. "Ich mache dies in dieser Formation hier nicht mehr mit", meinte Richter Bäumler knapp und verwies den Fall an das Schöffengericht.
Bis 15. April haben der Geschäftsführer des Injoy und sein Verteidiger nun Zeit, ihre umfangreichen Argumente in Schriftform vorzulegen. "Dann werden wir alles ingesamt klären, aber auch mit einem höheren Risiko", so der Richter und brachte es auf den Punkt: "Das bedeutet entweder Freispruch oder eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren." Zu einer Verhandlung werde es wohl frühestens Ende des Jahres kommen.