Für das Schul- und Kindergartengelände sieht Klaus Ketterer, Geschäftsführer der Waldorfschule, keine Gefahr. Foto: Pohl

Verkäufer schreibt Brief an Oberbürgermeister. Abrissfirma beklagt "Schwarzen Peter".

Villingen-Schwenningen - Ein mögliches Bauvorhaben am Fäßlesgrund zieht weiter seine Kreise. Nun wendet sich der Verkäufer des Grundstücks an den Oberbürgermeister und den Gemeinderat und will "aufklären". Gleichzeitig stellt die Baufirma klar: "Wir haben rechtmäßig gehandelt."

In einem offenen Brief an OB Jürgen Roth, Bürgermeister Detlev Bührer sowie die Mitglieder des Gemeinderates schreibt Thomas Fischer stellvertretend für die Verkäuferfamilie des betroffenen Grundstücks am Fäßlesgrund (Im Hölzle 8) von "Behauptungen" und "Unwahrheiten", die in Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Grundstück selbst verbreitet würden.

So schreibt er zum Verkauf des Geländes: "Das Grundstück wurde vor Beginn jeglicher Arbeiten durch einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Kaufvertrag an einen ortsansässigen Bauträger verkauft. Ein Rücktrittsrecht ist in dem Kaufvertrag nicht vorgesehen." Wie berichtet, hatten Anlieger jüngst die Sorge geäußert, dass der Investor nach Bekanntwerden der Asbestrückstände möglicherweise vom Kauf zurücktreten und eine Bauruine vor deren Haustür hinterlassen würde.

Abbruch erfolgte ordnungsgemäß

Zum Thema Asbest schreibt Fischer, dass bei "einem ordnungsgemäßen Abriss keinerlei Gefahr für die Anwohner ausgeht". Weiter heißt es: "Aus diesem Grund wurde uns vom Käufer versichert, dass er ein mit dem Umgang solcher Materialien erfahrenes Fachunternehmen beauftragt hat... Auf Initiative des Fachunternehmers sollen im Vorfeld sogar Proben asbestverdächtiger Materialien zur Überprüfung an die zuständige Behörde übersandt worden sein."

Das Abrissunternehmen bestätigt gegenüber unserer Zeitung, dass es aufgrund eines Verdachts im ehemaligen Wohnhaus "eigenständig" ein Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben und umgehend die Gewerbeaufsichtsbehörde beim Landratsamt informiert hat. Das sei allerdings nicht im Vorfeld des Abrisses, sondern währenddessen erfolgt. "Wir haben am 18. Februar den Auftrag erhalten und einen Tag später begonnen", erklärt der Geschäftsführer. Zu Beginn hätte das Unternehmen lediglich von verarbeiteten Welleternitplatten gewusst, die es ordnungsgemäß und in Schutzanzügen abgebaut hätte. Auf dieser Basis sei auch der Kostenvoranschlag erstellt worden. Dort sind Entsorgungskosten im vierstelligen Bereich aufgelistet.

Nach der Meldung des Verdachts haben ein Baukontrolleur des Amtes für Stadtentwicklung sowie Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes die Baustelle am 15. März in Augenschein genommen. "Laut Untersuchungsbericht wurde im Fugenkitt des Wohnhauses Asbest festgestellt", heißt es in einem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben von Bürgermeister Detlev Bührer an einen Vertreter der Anwohnerinitiative. Daraufhin wurde das Gelände durch das Gewerbeaufsichtsamt gesperrt und Asbest-Warnschilder angebracht. Der Bau ist erstmal eingestellt.

Der nächste Schritt wäre eigentlich, dass die Asbestrückstände ordnungsgemäß abgebaut werden. Dazu hatte die bereits tätige Firma nach eigenen Angaben einen "Kostennachtrag" beim Investor eingereicht, damit dieser die Kosten übernimmt. "Das hat der Bauträger abgelehnt", sagt der Firmenchef. Laut einer Nachricht stellte der Investor der Abrissfirma sogar ein Ultimatum: Darin macht er deutlich, dass, wenn die beauftragte Firma die Arbeiten auf der Baustelle nicht bis zum 29. März fortsetzt, kein Geld mehr fließe. Die Firma sieht sich unter Druck gesetzt und getäuscht. "Wie der Kostenvoranschlag zeigt, sind wir von Anfang an von anderen Voraussetzungen ausgegangen. Zudem wurde uns versichert, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen. Und nun sollen wir die zusätzlichen Kosten übernehmen."

In einem Schreiben des Bauträgers an den Oberbürgermeister, Bürgermeister Bührer und den Gemeinderat versichert dieser allerdings: "Ich habe einen Fachunternehmer mit dem Herrichten des Grundstücks beauftragt. Diese Arbeiten beinhalten die Rodung der Bäume und den gesamten Abbruch und Abriss. Teil des Vertrags war, dass der Fachunternehmer die notwendigen Abstimmungen und erforderlichen Genehmigungen mit allen Behörden und Ämtern zu klären und einzuholen hat." Der Chef der Abrissfirma sieht diesen Passus in seinem Vertrag nicht und unterstellt, dass ihm der Investor den schwarzen Peter zuschieben will.

Waren Baumfällarbeiten doch rechtmäßig?

Ein weiterer Streitpunkt, der auch den Anliegern ein Dorn im Auge ist, sind die Baumfällungen auf dem Gelände. Sowohl Fischer als auch der Investor betonen in ihren Schreiben an die Stadt, dass die abgeholzten Bäume nicht unter dem in der Baumschutzsatzung geregelten Schutz standen. Laut Fischer seien es keinesfalls die kolportierten 70 Bäume gewesen. Er betont, dass es einerseits zahlreiche Sträucher gewesen seien oder Bäume, die im Rahmen der Baumschule gezogen wurden und damit nicht unter Schutz stehen.

In keinem der beiden Briefe wird allerdings Bezug auf die Rodung auf dem Grundstück der Erbengemeinschaft genommen. Um ein Versehen kann es sich jedenfalls nicht handeln, denn auf dem der Abrissfirma vorliegenden Plan ist der Streifen zwischen Gärtnereigelände und Wirtshaus Wildpark deutlich als Teil des Abbruchgebietes gekennzeichnet. Möglicherweise bringt Thomas Fischer am Freitag Licht ins Dunkel. Dann will er die Inhalte seines Briefes mit dem Stadtoberhaupt, Vertretern des Gemeinderates und den Anliegern vor Ort besprechen.

Ein konzipiertes Bauprojekt, damit verbundene Abriss- und Baumfällarbeiten sowie die Sorge wegen Asbestspuren, versetzten einige Anwohner und Eigentümer am Fäßlesgrund in Aufruhr.

Das sagt der Geschäftsführer der Waldorfschule

In Folge der bisherigen Berichterstattung des Schwarzwälder Boten stellten sich einige Leser die Frage, wie denn an der angrenzenden Waldorfschule beziehungsweise im dortigen Kindergarten mit der "Bedrohung" in der Nachbarschaft umgegangen wird. Klaus Ketterer, Geschäftsführer der Waldorfschule, gibt sich am Telefon sachlich und unaufgeregt: "Für uns ist die Sache erstmal erledigt, nachdem uns garantiert wurde, dass nichts Asbesthaltiges abgebaut wurde. Wir gehen davon aus, dass somit auch keine Gefahr besteht."

Er selbst ist einer der Augenzeugen, die die in Schutzkleidung agierenden Bauarbeiter gesehen hat. "Ich habe damals Bilder gemacht und dem Baurechtsamt geschickt." Wie sich herausstellte, betont Ketterer, lief bezüglich der Gebäudeabbrucharbeiten alles rechtmäßig. "Es ist laut unseren Informationen keine Gefahr durch Aufwirbelungen von Asbeststaub in Verzug." Insofern werde das angrenzende Außengelände von Schule und Kindergarten auch ganz normal und uneingeschränkt genutzt, erklärt der Geschäftsführer.

"Als Anwohner hätte ich allerdings auch Sorgen"

Ketterer stellt aber auch klar, dass die verschiedenen Aspekte in dieser Angelegenheit keinesfalls vermischt werden dürfen. "Ich beziehe mich auf die Abrissarbeiten der Gebäude auf dem ehemaligen Gelände der Familie Fischer." Die Sache mit den möglicherweise unrechtmäßigen Baumfällarbeiten oder auch die Dimensionen des Bauprojektes an sich, stünden auf einem anderen Blatt. "Als Anwohner hätte ich allerdings auch Sorgen", zeigt Ketterer Verständnis für die Interessengemeinschaft der Anlieger.

Er sei als Geschäftsführer aber nur für die Verwaltung von Gebäude sowie Schul- und Kindergartengelände zuständig. Was da in der Nachbarschaft gebaut wird, habe er in dieser Funktion nicht zu beurteilen.

Die Frage, wie sich die Verantwortlichen des Waldorfkindergartens um Leiterin Silke Mahalsky-Kratt verhalten haben, und wie sie mit diesem Thema umgegangen sind, konnte Klaus Ketterer trotz regelmäßigen Austauschs mit der Kindergartenleiterin nicht beantworten. Auch könne er nicht einschätzen, ob es besorgte Eltern gab. Kindergartenleiterin Silke Mahalsky-Kratt selbst war am Mittwoch nicht zu sprechen.