In der Färberstraße hat es in letzter Zeit mehrere blutige Auseinandersetzungen gegeben. Foto: eam

Stadt muss sich nach Bluttat wohl doch Konzessionsfrage stellen. Haftfrage wird geprüft.

Villingen-Schwenningen - Ein Lokal und sein Umfeld in der Villinger Färberstraße stehen immer wieder im Mittelpunkt polizeilicher Ermittlungen – doch an der Konzession wurde wohl nicht gerüttelt. Dann kommt es dort zu einer brutalen Auseinandersetzung. Die Täter sind der Polizei bekannt, nun wird deren Haftfrage geprüft. Wird nun endlich gehandelt?

Mit einem Messer und Baseballschlägern sind die Kontrahenten bei einem blutigen Streit zwischen einer Gruppe türkischstämmiger Männer und Albanern aufeinander losgegangen. Einem Beteiligten wurde in den Bauch gestochen, er erlitt schwere Verletzungen. Mittlerweile ist die Polizei den Tätern,  die  in  die blutige Auseinandersetzung verwickelt waren,  auf die Spur gekommen.  "Die  Männer sind uns  namentlich bekannt",  bestätigte Harri Frank,  Pressesprecher des Polizeipräsidiums  Tuttlingen gegenüber unserer Zeitung. Nun wird deren die Haftfrage geprüft, so  die Information der Staatsanwaltschaft Konstanz.   Sind die Aggressoren im Dunstkreis der  Lokalität zu suchen?  Das wollte  Frank weder bestätigen noch dementieren:  "Wir  ermitteln in alle Richtungen."

Stadt dementiert, dass es Probleme gäbe

Doch genau dies soll nach Informationen des Schwarzwälder Boten der Fall sein. Entgegen der Äußerungen von Seiten der Stadt hätte diese Auseinandersetzung, was die Täter betrifft, also nicht "an jedem anderen Ort" passieren können. Und noch mehr: Das Lokal und deren Angehörige sollen in der Vergangenheit nach Recherchen unserer Zeitung schon oft im Mittelpunkt polizeilicher Ermittlungen gestanden haben – darunter auch wegen Körperverletzungen.

Eine Information, die nicht nur der Polizei vorliegen soll, sondern über die auch die entsprechenden Stellen bei der Stadt informiert gewesen sein sollen. Von deren Seite wurde jüngst in einer öffentlichen Ausschusssitzung dementiert, dass es solche Probleme in der Kneipenmeile gäbe – und auch am Mittwochabend sagte Ordnungsamtsleiter Ralf Glück auf eine entsprechende Nachfrage von Grünen-Stadträtin Cornelia Kunkis-Becker im Gemeinderat, die Schlägerei und Messerstecherei sei nach seinen Informationen "eher zufällig an dieser Stelle" entstanden. Fast schon widersprüchlich erscheinen Aussagen von Anwohnern wie diese: "Es ist ein offenes Geheimnis in Villingen, dass die nicht unbelastet sind", äußert sich ein Anwohner beispielsweise sehr deutlich gegenüber unserer Zeitung. Für ihn sei es unbegreiflich, wie dennoch eine Konzession für den Betrieb erlangt werden konnte. "Die Anwohner werden hier fast schon vorsätzlich unkalkulierbaren Gefahren ausgesetzt."

Eine scharfe Kritik, die Kenner der Szene unterstreichen. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, dass die Stadt so zögerlich sei, den Betreibern einschlägiger Lokalitäten mit einem Konzessionsentzug zu drohen. Konkret spreche Paragraf 3 der Gaststättenverordnung des Landes eine deutliche Sprache, heißt es weiter.

Ein Entzug sei möglich, wird darin angeführt, wenn der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspreche, und insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen oder "sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt". Außerdem könnten auch Auflagen zum Schutz der Gäste auferlegt werden.

Thomas Barth, Chef des Vill inger Polizeireviers, relativiert diese Sichtweise, er kennt die Färberstraßen-Problematik. Man könne jedoch nicht für alles, was auf der Straße passiere, den Wirt verantwortlich machen. Ein Konzessionsentzug sei ausschließlich aufgrund einer eindeutigen Faktenlage, will sagen Aufzeichnungen über wiederkehrende Vorkommnisse, die in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Lokation stehen, möglich. So massiv die letzte Attacke im Bereich der Kneipenmeile auch gewesen sein mag, von Zufallsopfern und damit einer "Gefahr für die Allgemeinheit", analysiert Barth, könne bislang nicht die Rede sein. In den gravierenden Fällen habe es eine Vorgeschichte gegeben. Fakten als Basis für einen Konzessionsentzug seien auch konkrete Ermittlungsverfahren gegen den Wirt, falls Schlägereien oder andere Delikte sich tatsächlich in oder von seiner Kneipe aus abgespielt haben. "Die Gefahr muss eindeutig von der Gaststätte ausgegangen sein", so der Revierleiter.

Sollten sich die Informationen hinsichtlich der Täterschaft aus dem Umfeld der Bar bestätigen, wäre aus Sicht der Betroffenen ein Einschreiten seitens der Behörden nun also unumgänglich. Die Anwohner, Kneipengänger, aber auch die übrigen Wirte würden es den Behörden danken.