Ex-Freundin des Angeklagten wusste angeblich nichts von Drogen. Foto: Kienzler

"Wir haben ein glückliches Leben geführt". Gericht hört im K.o.-Tropfen-Prozess weitere Zeugen.

Villingen-Schwenningen/Konstanz - Der Prozess gegen einen 32-Jährigen, dem Raub unter Einsatz von K.-o.-Tropfen, in einem Fall mit Todesfolge, vorgeworfen wird, wurde gestern mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt. Die Freundin, mit der der Angeklagte mehrere Jahre zusammenlebte, hat laut ihrer Aussage nichts von den Raubzügen gewusst.

In ihrer Wohnung seien auch Drogen kein Thema gewesen. "Wir haben ein glückliches Leben geführt", erklärte die Ex-Freundin. Ab April 2011 kühlte das Verhältnis wohl merklich ab. Es kam immer wieder zu Streitigkeiten. Am Samstag, 19. November 2011, dem Abend, an dem der 25-jährige Daniel B. In der Brigach starb, durchsuchte die Polizei gegen 19.15 Uhr die Wohnung der Zeugin. Bis auf einen Löffel im Bad wurde nichts Verdächtiges gefunden.

Ihr Freund kam damals mit der Polizei, blieb aber auf freiem Fuß, da er zwar benebelt, aber nicht aggressiv war. Er verließ aber schnell wieder die Wohnung. In der Nacht zum Sonntag, gegen 1.49 Uhr, rief die Zeugin ihren Ex-Freund an. Dieser versprach zu kommen, kam aber nicht. Ihren Laptop, auf dem der Angeklagte einen Facebook-Account hat, gab die Zeugin gestern auf Anfrage des Oberstaatsanwaltes weiterhin nicht frei. Dies sei Sache des Ex-Freundes, meinte sie.

Ein Wirt aus der Färberstraße erklärte, dass er dem Angeklagten schon mehrmals Lokalverbot erteilt habe. Als er am besagten Samstagabend in sein Lokal kam, sah er den Angeklagten am Spielautomaten sitzen. Zunächst setzte er das Verbot nicht um. Erst als Beschäftigte und Gäste ihm sagten, dass er Drogen anbiete, warf er den 32-Jährigen raus. Er kam aber immer wieder und wollte ins Lokal; letztmals gegen 2 Uhr. Dabei drohte er dem Inhaber, hatte aber keinen Erfolg damit.

Ein weiterer Zeuge gab sich als Spezialist für Liquid aus, das er schon seit zehn Jahren in seinem Angebot gehabt habe. Er erkunde die Droge wissenschaftlich, sagte er. Auch mit Daniel B. habe er etwa im Jahr 2006 Liquid konsumiert. Für Villingen-Schwenningen sei dieser Stoff Neuland gewesen. Man verliere nach der Einnahme jegliche Hemmung; nach Hitzewallungen zum Beispiel ziehe man sich aus, ohne es wahrzunehmen. Dies habe er an sich selbst auch schon erfahren.

Ein Aushilfskellner aus einem Lokal in der Färberstraße berichtete, der Angeklagte habe an dem besagten Samstag an der Theke einen Geldbeutel abgegeben; jemand habe ihn wohl liegen gelassen. Die Geldbörse gehörte einem Villinger, der von dem 32-Jährigen Liquid erhalten hatte und dann ausgeraubt worden war. Der Angeklagte und Daniel B. verließen das Lokal gegen 1 Uhr.

Ein weiterer Zeuge erklärte, dass der Angeklagte ihm gesagt habe, dass er Leute mit Liquid schachmatt setze und diese dann ausraube. Er nannte auch Namen der Betroffenen.

Der Prozess wird am heutigen Mittwoch fortgesetzt.