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Nach ’zig Verfahren steht Vorwurf der Urkundenfälschung im Raum. Vorwürfe zielen in Richtung Hals, Nasen, Ohren.

Villingen-Schwenningen - Die letzte Verhandlung in Konstanz war es sicher nicht, in der ein Mediziner aus dem Kreis und seine fragwürdigen Methoden erneut im Mittelpunkt des zivilrechtlichen Geschehens standen.

Doch jetzt könnte die Situation für den Ex-Arzt aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis nochmals brisant werden. Denn mittlerweile liegt in Konstanz eine weitere Strafanzeige gegen den Mann wegen möglicher Urkundenfälschung vor. Möglicherweise brenzlig deshalb, weil der Arzt sich noch in der Bewährungszeit befindet.

"Die Vorwürfe zielen in Richtung Hals, Nasen, Ohren", schrieb der Schwarzwälder Bote vor mehr als vier Jahren in seinem ersten Bericht. Zur Erinnerung: Ein Facharzt aus der Region soll unnötig operiert und Patienten durch seine Eingriffe teils massiv geschädigt haben, so lautete der Anfangsvorwurf. Der Fall zog große Kreise, nicht nur juristische. Lagen zu Beginn vier Strafanzeigen vor, meldeten sich bis zum Abschluss der Ermittlungen rund 30 Betroffene.

Akte geschlossen

Strafrechtlich sah sich der angeklagte Mediziner mit dem Vorwurf des Behandlungsfehlers und damit der Körperverletzung in sechs Fällen konfrontiert. Dieser Teil der Akte schloss sich vor bald zwei Jahren mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Schöffengericht).

Doch nun macht jene Ex-Patientin, die den gesamten Fall ins Rollen gebracht und ein Netzwerk von betroffenen Patienten aufgebaut hat, ein weiteres Fass auf: mit dem Vorwurf der Manipulation von Patientenunterlagen. Diese Anschuldigungen stehen in Zusammenhang mit den jüngsten zivilrechtlichen Prozessen im Juni. Auch bei diesen Verfahren drehte es sich um den Vorwurf von Behandlungsfehlern und einer mangelnden Aufklärung (über die möglichen Risiken von Operationen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich). Dabei sei der Beklagte aufgrund von Ungereimtheiten über strafrechtliche Konsequenzen belehrt worden, reagierte Landgerichts-Pressesprecherin Mirja Poenig auf eine Anfrage des Schwarzwälder Boten. Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, präzisiert. Mathy bestätigte nicht nur den Eingang einer Strafanzeige, sondern auch, dass Ermittlungen in dieser Sache aufgenommen wurden.

Urkundenfälschung?

Geprüft werde nun, ob man dem Beklagten Urkundenfälschung nachweisen könne. "Dies ist jedoch zunächst ein vorläufiges Etikett", so der Konstanzer Sprecher. Dem Vernehmen nach soll der Ex-Mediziner Patientenunterlagen manipuliert und damit verändert haben. Ob es jedoch zu einem Verfahren oder einer Klage kommt, ist noch völlig offen. Falls ein weiteres strafrechtliches Kapitel aufgerollt werden sollte, könnte dies unangenehme Folgen für den Mediziner haben, der sich in Irland aufhalten soll.

Bewährung läuft ab

Warum könnten die nächsten Wochen nochmals das Adrenalin des Facharztes ansteigen lassen? Zwar läuft nach Angaben des Amtsgerichtes Villingen-Schwenningen die Bewährungszeit am 10. Oktober ab. Doch sollte sich die Eröffnung eines weiteren Strafverfahrens für den Mediziner abzeichnen, bestehe die Gefahr, dass entweder die Bewährung widerrufen oder die Bewährungsfrist verlängert werde.

Vom Tisch sind seit kurzem weitere Verhandlungen, in denen es erneut um Schmerzensgeld ging im Zusammenspiel mit Eingriffen im Hals-, Nasen-, Ohren-Bereich. Die von der Zivilkammer des Landgerichts Konstanz ins Spiel gebrachten Vergleiche wurden alle jedenfalls in zwei Verfahren angenommen. Insgesamt geht es um eine Gesamtsumme von knapp 55.000 Euro, auszubezahlen an drei Kläger. 

Viele der Verhandlungen vor der Zivilkammer des Landgerichtes wurden bereits abgehakt, einige sind noch offen, und andere vor dem Start: Mit neuen Zivilverfahren ist zu rechnen. Die bislang ausbezahlten Schadenssummen sind kein Pappenstiel und passierten in der Summe schon lange die 200.000-Euro-Grenze, so Irmgard Amberg. Die Anwältin aus Titisee-Neustadt vertrat viele Kläger in Zivilprozessen. Und es wird noch nicht die letzte Verhandlung gewesen sein. "Denn es kommen noch weitere Verfahren dazu." Es geht um ordentliche Summen, die hier von Seiten der zuständigen Versicherungen an die klagenden einstigen Patienten ausbezahlt wurden.

Gibt es eine Schmerzgrenze in der Branche? Natürlich kann die Pressesprecherin einer großen Versicherung keine pauschale Antwort bei solchen Fällen geben.

"Wir entscheiden von Fall zu Fall. Denn jeder Fall ist anders." Ohnehin landeten die meisten Fälle dieser Art vor der Zivilgerichtsbarkeit und damit bekommen die Versicherungen auch einen guten Einblick, "was da genau ablief".