Zwei der fünf Angeklagten wurden in Fußfesseln aus der Untersuchungshaft zum Gericht geführt. Foto: Seeger

Der Prozess um Menschenhandel und Zuhälterei in Bordellbetrieben ist abgeschlossen.

Villingen-Schwenningen - Der Prozess um Menschenhandel und Zuhälterei in Bordellbetrieben in Villingen-Schwenningen ist abgeschlossen. Die Zuhälter sind verurteilt, und auch die Ermittlungen nach dem "Maulwurf", der den Drahtzieher der Bande vor einer Großrazzia gewarnt und ihm damit zur Flucht verholfen hatte, werden eingestellt.

Die Hoffnung, dass sich einer der verurteilten Täter noch dazu äußern könnte, hat sich zerschlagen. "Die Ermittlungsansätze waren relativ gering", erklärt Thomas Gerth, Leiter der Kriminalpolizei im Schwarzwald-Baar-Kreis. Zudem sei der Personenkreis, der von der Großrazzia Kenntnis hatte, groß.

Keine Rolle habe das Landeskriminalamt in dem Verfahren gespielt. Möglicherweise seien Informationen über die Razzia auch "fahrlässig" an Dritte weitergegeben worden. Auf Umwegen könnte der Hinweis an den Chef der Zuhälterbande gelangt sein.

Die beiden Hauptangeklagten im Rotlicht-Prozess wurden vom Landgericht Konstanz zu vier Jahren sowie drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Drei Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen. Die Bordellbetriebe werden nach wie vor regelmäßig kontrolliert, berichtet Gerth. Das Rotlichtmilieu sei aber eine Schattengesellschaft, in die man schwer Einblick bekomme.