Schwarzwald-Baar-Kreis (ewk). Mit einem einstimmigen Votum hat der Kreistag eine weitergehende

Schwarzwald-Baar-Kreis (ewk). Mit einem einstimmigen Votum hat der Kreistag eine weitergehende Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Feuerwehren beschlossen. Danach werden künftig neben den ehrenamtlichen Kreisbrandmeistern auch die ehrenamtlichen Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbands und der Kreisjugendfeuerwehrwart sowie deren Stellvertreter, die Kreisalarmierungsbeauftragten und die Kreisausbilder für ihre ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt. In der beschlossenen Satzungsänderung wird auch die Höhe der jeweiligen Aufwandsentschädigung festgelegt: 300 Euro monatlich für die ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister; 200 Euro monatlich für den ehrenamtlichen Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbands und für dessen Stellvertreter 75 Euro monatlich; 200 Euro monatlich für den Kreisjugendfeuerwehrwart und 75 Euro monatlich für dessen Stellvertreter; 60 Euro pro Dienst plus zwölf Euro je Einsatzstunde für die Kreisalarmierungsbeauftragen; zwölf Euro je Stunde für Kreisausbilder. Mit diesen Entschädigdungen sind sämtliche Auslagen und ein eventueller Verdienstausfall abgegolten.